wie formuliere ich einen EV-Antrag?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

22.06.2007, 10:58

hi,

haben eine erfolglose ZV (fruchtlosigkeitsbescheinigung ist da)und Bescheid, dass vom GV den schuldner wiederholt nicht angetroffen hat, jetzt soll ich einen Antrag zur Abnahme der EV machen..

das ist neu für mich, habe ich bisher noch nie gemacht, wie kann ich den Antrag zur EV am besten formulieren??



lg Jasmin
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blackcat
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#2

22.06.2007, 11:01

In Sachen....

wird beantragt:

Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung.

Einer sofortigen Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wird zugestimmt. Auf eine Terminsnachricht wird verzichtet. Es wird darum gebeten, die eidesstattliche Versicherung gegebenenfalls direkt vor Ort abzunehmen. Sollte der Schuldner einer Abgabe vor Ort widersprechen, wird um Anberaumung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gebeten.

Um Übersendung einer Abschrift des Protokolls und des Vermögensverzeichnisses – auch wenn bereits in einer anderen Sache die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde – wird gebeten. Sollte der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigern oder zu einem von Ihnen anberaumten Termin unentschuldigt nicht erscheinen, werden Sie gebeten, bei dem zuständigen Amtsgericht den Erlass des Haftbefehls zu beantragen, die Verhaftung vorzunehmen und dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzunehmen.

Der Gerichtsvollzieher wird bevollmächtigt, den Haftbefehl und die Vollstreckungsunterlagen vom Gericht in Empfang zu nehmen.
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#3

22.06.2007, 11:03

Im Übrigen ist ein Kombiauftrag (ZVA und eV) immer sinnvoller...
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charly03
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#4

22.06.2007, 11:13

:zustimm Kombi-Auftrag ist einfacher und zeitsparender - musst du nur dein Kreuzchen setzen ;)
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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charly03
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#5

22.06.2007, 11:15

Ups, zu früh abgeschickt..

Der Gerichtsvollzieher kümmert sich dann gleich anschließend um das EV-Verfahren und dir geht keine wertvolle Zeit verloren, in der sich der Schuldner evtl. verdünnisieren könnte.
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Grübchen
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#6

22.06.2007, 11:25

Wenn Du willst fax ich Dir so was mal rüber. Meld Dich über PN
LG Grübchen
Gast

#7

22.06.2007, 11:39

vielen danke euch allen :)

lg jasmin
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