hi,
haben eine erfolglose ZV (fruchtlosigkeitsbescheinigung ist da)und Bescheid, dass vom GV den schuldner wiederholt nicht angetroffen hat, jetzt soll ich einen Antrag zur Abnahme der EV machen..
das ist neu für mich, habe ich bisher noch nie gemacht, wie kann ich den Antrag zur EV am besten formulieren??
lg Jasmin
wie formuliere ich einen EV-Antrag?
- blackcat
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- Registriert: 23.10.2006, 16:05
- Wohnort: Niedersachsen
In Sachen....
wird beantragt:
Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung.
Einer sofortigen Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wird zugestimmt. Auf eine Terminsnachricht wird verzichtet. Es wird darum gebeten, die eidesstattliche Versicherung gegebenenfalls direkt vor Ort abzunehmen. Sollte der Schuldner einer Abgabe vor Ort widersprechen, wird um Anberaumung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gebeten.
Um Übersendung einer Abschrift des Protokolls und des Vermögensverzeichnisses – auch wenn bereits in einer anderen Sache die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde – wird gebeten. Sollte der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigern oder zu einem von Ihnen anberaumten Termin unentschuldigt nicht erscheinen, werden Sie gebeten, bei dem zuständigen Amtsgericht den Erlass des Haftbefehls zu beantragen, die Verhaftung vorzunehmen und dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzunehmen.
Der Gerichtsvollzieher wird bevollmächtigt, den Haftbefehl und die Vollstreckungsunterlagen vom Gericht in Empfang zu nehmen.
wird beantragt:
Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung.
Einer sofortigen Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wird zugestimmt. Auf eine Terminsnachricht wird verzichtet. Es wird darum gebeten, die eidesstattliche Versicherung gegebenenfalls direkt vor Ort abzunehmen. Sollte der Schuldner einer Abgabe vor Ort widersprechen, wird um Anberaumung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gebeten.
Um Übersendung einer Abschrift des Protokolls und des Vermögensverzeichnisses – auch wenn bereits in einer anderen Sache die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde – wird gebeten. Sollte der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigern oder zu einem von Ihnen anberaumten Termin unentschuldigt nicht erscheinen, werden Sie gebeten, bei dem zuständigen Amtsgericht den Erlass des Haftbefehls zu beantragen, die Verhaftung vorzunehmen und dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzunehmen.
Der Gerichtsvollzieher wird bevollmächtigt, den Haftbefehl und die Vollstreckungsunterlagen vom Gericht in Empfang zu nehmen.
- charly03
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- Registriert: 31.10.2006, 15:19
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Ups, zu früh abgeschickt..
Der Gerichtsvollzieher kümmert sich dann gleich anschließend um das EV-Verfahren und dir geht keine wertvolle Zeit verloren, in der sich der Schuldner evtl. verdünnisieren könnte.
Der Gerichtsvollzieher kümmert sich dann gleich anschließend um das EV-Verfahren und dir geht keine wertvolle Zeit verloren, in der sich der Schuldner evtl. verdünnisieren könnte.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03