Hallo ihr Lieben ,
ich habe mal wieder ein Problem, bei dem ich nicht weiterkommen bzw. erfolglos das Internet durchstöbert habe. Wir haben einen Schuldner, der bereits die EV abgegeben hat. Er hat hier angegeben, dass er Geschäftsführer einer UG ist, hier allerdings nur ein GF-Gehalt bekommt das unterhalb der Pfändungsgrenze liegt (ca. 1.000,00 EUR). Nun meine Frage, kann man vom Schuldner verlangen, dass er im Rahmen einer Ergänzung der EV noch den Geschäftsführervertrag vorlegt? Hieraus könnte man ja erkennen, ob er nicht doch noch irgendwelche Tantiemen oder sonstige Ausschüttungen von der Firma bekommt. Hatte jemand von Euch schon so einen Fall? Ich glaube dem guten Herrn nämlich nicht ganz
Liebe Grüße
Annika
Vorlage des Geschäftsführervertrages bei EV
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Hallo,
bei der EV bzw. VA reicht es in der Regel, wenn der Schuldner das amtliche Formular ausfüllt.
Mann könnte aber daran denken das Geschäftsführergehalt zu pfänden und in den PfüB die Herausgabeverpflichtung des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO aufnehmen lassen.
S. Geiselmann
bei der EV bzw. VA reicht es in der Regel, wenn der Schuldner das amtliche Formular ausfüllt.
Mann könnte aber daran denken das Geschäftsführergehalt zu pfänden und in den PfüB die Herausgabeverpflichtung des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO aufnehmen lassen.
S. Geiselmann
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So werde ich es mal versuchen
Liebe Grüße
Annika
Liebe Grüße
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