Forderungsübergang Unterhaltsvorschuss = privilegierte ZV?
Verfasst: 11.03.2014, 22:56
Hallihallo!
Hat sich hier schon mal jemand mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Jugendamt bei einem Forderungsübergang einen Anspruch auf Pfändung gem. 850d hat? Sprich, die Forderung wird auf eigene Rechnung geltend gemacht, nicht im Wege der Beistandsschaftschaft.
Ich finde immer nur Hinweise auf 7 UnterhaltsvschG, aber daraus kann ich keine Privilegierung erkennen.
Bin für jeden guten Gedanken dankbar!
Hat sich hier schon mal jemand mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Jugendamt bei einem Forderungsübergang einen Anspruch auf Pfändung gem. 850d hat? Sprich, die Forderung wird auf eigene Rechnung geltend gemacht, nicht im Wege der Beistandsschaftschaft.
Ich finde immer nur Hinweise auf 7 UnterhaltsvschG, aber daraus kann ich keine Privilegierung erkennen.
Bin für jeden guten Gedanken dankbar!