Hallihallo!
Hat sich hier schon mal jemand mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Jugendamt bei einem Forderungsübergang einen Anspruch auf Pfändung gem. 850d hat? Sprich, die Forderung wird auf eigene Rechnung geltend gemacht, nicht im Wege der Beistandsschaftschaft.
Ich finde immer nur Hinweise auf 7 UnterhaltsvschG, aber daraus kann ich keine Privilegierung erkennen.
Bin für jeden guten Gedanken dankbar!
Forderungsübergang Unterhaltsvorschuss = privilegierte ZV?
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Hallo nightguest!
ich vollstrecke nach § 33 SGB II auf das Jobcenter übergegangene UH-Ansprüche. Wir haben diese Privilegierung. Das Jugendamt hat diese auch... Wir vollstrecken allerdings immer nur Unterhaltsrückstände. Unsere Pfändungen gehen niemals zu Lasten der laufenden Unterhaltsverpflichtung. Die Jugendämter (zumindest bei uns in der Gegend) sehen das nicht ganz so eng....
LG von Taki
ich vollstrecke nach § 33 SGB II auf das Jobcenter übergegangene UH-Ansprüche. Wir haben diese Privilegierung. Das Jugendamt hat diese auch... Wir vollstrecken allerdings immer nur Unterhaltsrückstände. Unsere Pfändungen gehen niemals zu Lasten der laufenden Unterhaltsverpflichtung. Die Jugendämter (zumindest bei uns in der Gegend) sehen das nicht ganz so eng....
LG von Taki
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Vielen Dank für den Hinweis!
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Unterhaltsforderungen nach SGB XII können auch nach 850 d vollstreckt werden.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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