ZV wegen Herausgabe Lohnabrechnungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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renofix
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#1

21.06.2007, 20:21

Guten Abend Ihr Lieben,

habe einen Titel und soll vollstrecken.
1. ZV wegen Lohn
2. ZV wegen Herausgabe von Lohnabrechnungen ect.

Wie macht Ihr das?
ZV nach § 883 ZPO also Herausgabe der Lohnabrechnungen?

Bisher habe ich immer beim zuständigen AG Zwangsgeld beantragt.

Sinnvoller erscheint mir hier jedoch der § 883 ZPO. Hat jemand vielleicht einen Musterantrag hierfür?

Danke, danke, danke und einen schönen Abend noch
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Andreas

#2

21.06.2007, 20:30

Hallo renofix,

dazu noch eine Frage:

Vertretet Ihr den Arbeitnehmer, handelt es sich um ein Arbeitsgerichtsurteil ?

Oder ist eine "normale" Forderungssache und Ihr wollt die Gehaltsansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner pfänden und zusätzlich die Lohnabrechnungen des Schuldners heraushaben ?
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Strubbel
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#3

22.06.2007, 07:44

Genauso eine Sache hatte ich auch vor kurzem! Das hatte ich hier irgendwo gepostet.

Das Problem ist: Sind Lohnunterlagen eine Hol- oder Bringschuld? Ist es eine Holschuld, kannst du das nicht vollstrecken, weil der Arbeitnehmer sich die Sachen beim Arbeitgeber abholen muss. Nur, wenn es eine Bringschuld ist, geht die ZV.

Die Frage ist bisher aber leider nicht geklärt!
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renofix
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#4

22.06.2007, 09:46

Guten Morgen,

vielen Dank für die Antworten.

Also wir vertreten den Arbeitnehmer.
Ich möchte aus einem Urteil vollstrecken:

1. fehlende Lohnzahlung
2. Erteilung und Herausgabe der Lohnabrechnungen
3. Zeugniserteilung

Dazu kommt, dass ich für diese ZV-Maßnahme noch PKH beantragen muss.

Meine Chefin meint, ich soll den GVZ hinschicken, also ZVA mit EV.
Kann ich zusätzlich zu dem ZVA einen Antrag nach § 883 ZPO (also Herausgabe der Lohnabrechnungen) stellen?
Hat jemand ein Mustertext?

Zeugniserteilung ist klar, da muss ich später einen Antrag bzgl. Zwangsgeld formulieren.

Danke! Montag muss ich ran an die Akte.

Schönes WE
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