Pfändung Konto der Lebensgefährtin

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Mandy

#1

21.06.2007, 17:59

Hallo,

hat hier schon mal jemand einen Pfändungsantrag gegen die Lebensgefährtin/den Lebensgefährten eines Schuldners gehabt?

Zum Sachverhalt:

Der Schuldner hat die eV abgegeben. Jetzt haben wir das Vermögensverzeichnis da, in welchem expliziet der Schuldner selber eingetragen hat, dass er über kein eigenes Konto verfügt und seine sämtlichen Einkünfte auf das Konto seiner Lebensgefährtin gehen.

Ich habe mich jetzt wegen eines Herausgabeanspruches informiert, gem. § 667 BGB. Meine Frage ist, hat das schon mal jemand von euch gemacht und kann mir ein Muster geben?

Zweite Frage, würdet ihr evtl. die Lebengsfährtin als Drittschuldner pfänden? Vorausgesetzt, wenn man ihren vollständigen Namen und ihre Bankverbindung herausbekommen würde.
Gast

#2

21.06.2007, 19:25

Als Drittschuldner kannst du sie nicht kriegen, weil nicht verwandt oder verschwägert nach BGB. Wir habe hier in der Kanzlei das selbe Problem.

Versuch es mal mit Arbeitgeber als Drittschuldner oder über das Arbeitsamt.
Andreas

#3

21.06.2007, 20:17

Du kannst den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen seine Lebensgefährtin pfänden. Eine Pfändungsfreigrenze gibt es nicht, da es sich bei dem Herausgabeanspruch nicht um eine Gehaltszahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer handelt.

Weitere Infos :

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=40 ... nto+mutter
Mandy

#4

22.06.2007, 11:02

@Solveig - Pfändung des Arbeitgebers oder Arbeitsamt ist nicht möglicht, da der gute Selbstständig ist.

@Andreas - Danke für den Link, werde jetzt versuchen, mir mal ein Muster zu erstellen und berichten, ob wir Erfolg hatten oder nicht.

In einem ähnlich gelagerten Fall haben wir jetzt herausgefunden, dass der Unterhaltsschuldner sein ganzes Vermögen auf seinen Sohn - der bei ihm lebt - schreiben lässt. U. a. hat er einen niegelnagelneuen Mercedes erstanden, aber auch auf seinen Sohn angemeldet und angeblich hat dieser den auch bezahlt. Dann haben wir erfahren, dass der Schuldner auf einmal seine vollständigen Mietschulden in Höhe von 14000 Euro bezahtl hat. Angeblich wieder über den Sohn. Der Sohn ist aber Hartz IV-Empfänger. Habt ihr da eine Idee, wie man da ran kommen könnte?
Andreas

#5

22.06.2007, 12:26

Interessant wird es ab hier :

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=102540#102540

Blackcat hatte da leider einen kleinen Fehler gemacht, nämlich die Bank als DSin genommen anstelle der Mutter.

Was den zweiten Fall angeht:

Wie seid Ihr zu diesen Erkenntnissen gelangt ? Lassen sie sich belegen ? Ist bekannt, woher die Gelder für den Kauf des Autos und die Rückzahlung der Mietschulden stammen könnten ?
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blackcat
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#6

22.06.2007, 12:59

@Andreas
Ja ja, Asche auf mein Haupt... :mrgreen:
Mandy

#8

28.06.2007, 11:27

Andreas hat geschrieben: Was den zweiten Fall angeht:

Wie seid Ihr zu diesen Erkenntnissen gelangt ? Lassen sie sich belegen ? Ist bekannt, woher die Gelder für den Kauf des Autos und die Rückzahlung der Mietschulden stammen könnten ?
Über unsere Mandantin, da die eine von der Sorte ist, die sich am liebsten um alles selber kümmert und das BGB sowieso auswendig kennt. Woher sie das weiß, haben wir nicht gefragt. Sie ist auch schon mal selber wegen Datenschutz dran gewesen.

Also wenn, dann müsste man erst einmal sehen, dass man irgendwie an eine Auskunft von dem Sohn gelangt. Meine Cheffin und ich prüfen gerade, ob es da irgendwie einen Herausgabeanspruch gibt, wenn man es nicht 100 %ig weiß, der Sohn hat das oder nicht.

Das Auto ist defintiv auf ihn gemeldet - den Sohn. Da haben wir eine Auskunft von der Behörde vorliegen. Jetzt haben wir allerdings hier erfahren, dass der Sohn Hartz IV Empfänger ist. Was wiederum zu der Frage führt, wie ein Hartz IV-Empfänger einen Mercedes Caprio im Wert von 40000 Euro sich leisten kann...
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