Hallo liebe Leute,
habe eine Frage bezüglich eines Antrages eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weg Unterhaltsansprüche (Kinder).
Kann man in einem Pfüb mehrere Kinder erfassen? Ist dies zulässig oder müsste pro Kind ein Pfüb beantragt werden?
Vielen Dank
LG