Doppelte Zustellung des PfÜBs an die Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Inkasso-Tante
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#1

05.03.2014, 10:08

Hallo zusammen!

In einer ZV-Sache haben wir einen PfÜB gegen zwei Drittschuldner beantragt.
Wie immer bei zwei Drittschuldnern haben wir den PfÜB in sechsfacher Ausfertigung an das für den Schuldner örtlich zuständige Amtsgericht zum Erlass geschickt.
Nach und nach trudelten dann die Drittschuldnererklärungen und die Kostenrechnungen der Gerichtsvollzieher für die Zustellung des PfÜBs ein.
Allerdings mussten wir feststellen, dass der PfÜB an beide Drittschuldner jeweils doppelt zugestellt wurde und damit statt 2x Zustellkosten 4x Zustellkosten angefallen sind.
Drittschuldnerin 1 hat dann die Gesamtforderung beglichen, nicht jedoch die Kosten für die doppelte Zustellung, da diese nicht tituliert seien.
Die Gerichtsvollzieher verzichten natürlich nicht auf Ihre Kosten, da sie die abgerechnete Arbeit geleistet haben und nichts von dem Fehler wussten.

Irgendwo kann ich das alles ja nachvollziehen, immerhin hätten hier nur 2x Zustellkosten anfallen dürfen und der Schuldner kann ja auch nichts für den entstandenen Schaden.
Andererseits kann ich nicht glauben, dass nun unsere Mandantin, die Gläubigerin, auf den zwei zusätzlichen Zustellkosten sitzen bleiben soll.

Der zuständige Anwalt meinte nun, ich solle einen Amtshaftungsanspruch gegen das Gericht, das den PfÜB erlassen und zur Zustellung an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle der für die Drittschuldner zuständigen Gerichte weitergeleitet hat, geltend machen.

Hat hier irgendjemand eine Idee, wie das funktioniert und hat vielleicht jemand ein Muster oder hat vielleicht jemand eine andere zündende Idee (ich will mich nicht wegen nicht einmal 50 Euro mit Gerichten, Gerichtsvollziehern und wer weiß wem noch anlegen)?

:thx schon einmal.
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#2

05.03.2014, 10:34

Inkasso-Tante hat geschrieben:Wie immer bei zwei Drittschuldnern haben wir den PfÜB in sechsfacher Ausfertigung an das für den Schuldner örtlich zuständige Amtsgericht zum Erlass geschickt.
1.) Akte Amtsgericht
2.) Schuldner
3.) DS 1
4.) DS 2
5.) GV bzw anschließend wieder an Gläubiger

...wofür ist Ausfertigung Nr. 6?
Viele Grüße vom Alex
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katuscha
...ist hier unabkömmlich !
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#3

05.03.2014, 11:13

Aber warum wurde den überhaupt zweimal zugestellt?
Inkasso-Tante
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#4

05.03.2014, 12:08

1.) Akte Amtsgericht
2.) Schuldner
3.) DS 1
4.) DS 2
5.) GV bzw anschließend wieder an Gläubiger

...wofür ist Ausfertigung Nr. 6?
Die sechste Ausfertigung ist für den zweiten Gerichtsvollzieher, da die Drittschuldner sehr häufig an verschiedenen Orten ihren Sitz haben/leben.
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#5

05.03.2014, 12:12

Aber warum wurde den überhaupt zweimal zugestellt?
Das ist hier die Frage.

Wir vermuten, dass das Ausgangsgericht die Unterlagen nicht zusammengeheftet an die erste Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge weitergereicht hat und es dort an zwei verschiedene Gerichtsvollzieher gegeben wurde, da für die Drittschuldnerin (große, deutschlandweit tätige Bank mit zentraler Pfändungsabteilung) immer mehrere Gerichtsvollzieher zuständig sind.
Das Problem ist aber -meiner Meinung nach-, dass wir nicht nachweisen können, wer es denn nun verbockt hat, so dass wir nicht einmal genau wissen, wen wir hier in Anspruch nehmen könnten.
Es könnte das Ausgangsgericht sein, es könnte auch die Verteilerstelle des ersten Gerichtes sein, an das die Unterlagen gingen.
Wenn man nachfragt, will es natürlich wieder keiner gewesen sein.
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