ZV trotz Inso

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Strubbel
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#1

21.06.2007, 13:59

Hallo!

Ich hab hier folgendes großes Problem mit einer Akte:

Ich habe einen Titel (VB) gegen einen Schuldner erwirkt.

Er ist dann zig mal umgezogen und im Juli 06 hatte ich dann schließlich über einen Kombi-Auftrag sein Vermögensverzeichnis vom April erhalten.

Das wollte ich nachbessern lassen. Dagegen hat sich der GV gewehrt, weshalb ich seine Entscheidung mit einer Erinnerung angegriffen hab. Ich hab schließlich auch größtenteils Recht gekriegt und der Schuldner musste einige Punkte nachbessern.

Die Nachbesserung hat dann nochmal eine Weile gedauert, weil der GV wahnsinnig langsam war. Der Schuldner hat dann im Mai 07 angegeben, dass er jetzt da und da arbeitet, sogar mit Einnahmen knapp über der Pfändungsfreigrenze. Ich hab also Anfang Juni einen PfÜb über das Einkommen gemacht.

Heute krieg ich vom Vollstreckungsgericht meine Unterlagen zurück mit dem Hinweis, dass bei einem anderen Gericht über das Vermögen des Schuldners Ende August 06 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ich hab jetzt zwar dort angefragt, dass mir der Eröffnungsbeschluss übersandt wird, aber die Frist zur Anmeldung ist sicher vorbei.

Wenn ich meine Forderung nachträglich anmelde, muss ich doch die Kosten tragen, oder?

Und noch eine Frage: Ist der Schuldner nicht verpflichtet, alle Gläubiger anzugeben? Er wusste doch, dass wir Gläubiger sind und gegen ihn vollstrecken!

Kann ich noch irgendwas tun??? Der Schuldner bzw. die Akte hat mich nun wirklich genug geärgert und jetzt das!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Minimaus

#2

21.06.2007, 14:02

hallo, dass du bei einer nachträglichen anmeldung bezahlen musst, ist richtig. ist aber nicht die welt. ob er alle gläubiger angeben muss, weiß ich nciht. aber wenn du die forderungserklärung dort hin schickst (mit titel und dem ganzen kram) nehmen sie den gläubiger auf. dann dauert es ne ganze weile, bis entschieden wird... kann schon mal bis zu 2 jahre dauern
Bärchen

#3

21.06.2007, 14:07

Ja, der Schuldner ist verpflichtet, alle Gläubiger im Antrag anzugeben. Wenn er dies nicht tut, kann ihm das Gericht die Restschuldbefreiung versagen bzw. in manchen Fällen kann ihm das ganze Insolvenzverfahren auf seine Kosten "um die Ohren gehauen" werden.

Ich arbeite zwar nicht beim Insolvenzverwalter, hatte damals aber mal kurz in einem Inkassobüro gearbeitet und wir hatten dort eine Fortbildung und dort wurde es gesagt.

Allerdings habe ich noch nie erlebt, dass das Insolvenzverfahren dann nicht fortgeführt wurde, weil der Schuldner nicht alle Gläubiger angegeben hat.

Wir haben hier öfters mal, dass unsere Mandanten nicht angegeben wurden und wir durch Zufall hören, dass da ein Inso-Verfahren läuft. Die Gebühr für die nachträgliche Anmeldung beträgt, glaube ich, 15 €
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Strubbel
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#4

21.06.2007, 14:11

Ich denke auch, dass die Gebühr bei 15 € liegt.

Mich ärgert halt, dass ich die jetzt auch noch drauf kriege, es geht so schon um eine HF von 1.200 € und die Kosten liegen mittlerweile bei fast 400 €. Unser Mandant wird nicht gerade erfreut sein, wenn ich ihm das erzähle...

Wie steht es mit Gläubigerbenachteiligung oder sowas? :nachdenk
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#5

21.06.2007, 14:15

Richtig, die Gebühr beträgt 15 €. Ist mir Anfang der Woche von nem InsoVerw mitgeteilt worden.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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Kellerkind
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#6

21.06.2007, 16:17

Der Schuldner muss zwar alle Gläubiger angeben, jedoch kann ihm die Restschuldbefreiung nur versagt werden, wenn er dies grob fahrlässig getan hat (§ 290 InsO). Das ist ihm denke ich kaum nachzuweisen.
Autotextkönigin
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#7

21.06.2007, 20:01

Genauso, wie Kellerkind es geschrieben hat ist es auch. Ich arbeite beim InsV, glaub mir, Schuldner vergessen ständig ihre Gläubiger. Das ist wahrlich kein Einzelfall. Hier kostet die Nachprüfung auch 15,00 € an Gerichtsgebühren.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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Strubbel
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#8

22.06.2007, 07:46

Schade eigentlich!

Ich dachte, man könnte den Schuldner deswegen irgendwie drankriegen. Naja, dann muss ich jetzt meine Ansprüche nachträglich anmelden und traurig sein, weil ich vermutlich wieder nix kriege und mein Titel dann futsch ist.

Das Insolvenzverfahren ist eine tolle Erfingung, um dem Gläubiger zu schaden...
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Pepsi
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#9

22.06.2007, 08:25

jo, deswegen kann ihm wohl nüscht passieren.. er MUSS zwar ALLE angeben, aber nur nach bestem wissen und gewissen.. da kann schonmal einer "vergessen" werden..

wieso läuft das eigentlich bei einem anderen Gericht?

tja strubbel, du hast doch RA MIcro, da hättest du mal ne Schuldneranfrage machen sollen, da sind auch ANgaben von anderen Gerichten gespeichert ;-)
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Strubbel
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#10

22.06.2007, 08:46

@ Pepsi: Ich hab keine Ahnung, warum das bei einem anderen Gericht läuft. Ich sag ja, der Schuldner verarscht alle.

Ich bin davon ausgegangen, dass mir das Gericht ein laufendes Insoverfahren mitteilt, wenn ich vollstrecke und zwar nicht erst fast ein Jahr später! Wenn ich das bei RA-Micro mache, zahle ich doch dafür extra, oder? Das will mein Chef dann wieder nicht... :roll:
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