ZV trotz Inso

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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blackcat
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#11

22.06.2007, 09:18

@strubbel
Wo meldest du denn jetzt deine Forderung an? Beim Insolvenzverwalter oder beim Amtsgericht?

Ich habe genau den gleichen Fall...
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cobi
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#12

22.06.2007, 09:56

blackcat hat geschrieben:@strubbel
Wo meldest du denn jetzt deine Forderung an? Beim Insolvenzverwalter oder beim Amtsgericht?

Ich habe genau den gleichen Fall...

Forderungen werden immer beim Insolvenzverwalter in doppelter Ausfertigung angemeldet!! :D
:blumen
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Strubbel
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#13

22.06.2007, 10:22

Richtig und weil ich das beim Insolvenzverwalter anmelden muss und den nicht kenne, warte ich jetzt darauf, dass das Gericht mir den Eröffnungsbeschluss schickt.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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blackcat
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#14

22.06.2007, 10:58

Ok, genau den hab ich auch angefordert. Dann hab ich`s ja richtig gemacht.
Danke ihr beiden :-)
Autotextkönigin
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#15

22.06.2007, 19:02

@ strubbel - guckt ihr denn nicht bei www.insolvenzbekanntmachungen.de ??? Oder steht das Gericht nicht mit drin?
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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wifey
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#16

22.06.2007, 22:53

Ähm .... warum wollt Ihr auf den Eröffnungsbeschluss warten, um an die Anschrift des Insolvenzverwalters zu kommen?
Ich :tel bei Gericht an, frage nach Name und Telefonnummer, rufe beim InsV an und frage nach Adresse und "Frist" und schon kann die Anmeldung rausgehen.

Achtung OT!!! Blackcat .... hat Dein avatar eine tiefere Bedeutung (magst Du Hexen) oder ist es einfach nur ein nettes Bild?
Mir fiel nämlich sofort diese klasse Seite ein: www.oberhexe.de ... ich finde die ist klasse gemacht :daumen
Viele Grüße

ich
Gina

#17

23.06.2007, 22:42

Wenn man dem Schuldner nachweisen kann, dass er einen Gläubiger vorsätzlich nicht benannt hat, kann man erreichen, dass ihm die Restschuldbefreiung versagt wird. Aber das muss man erstmal belegen können. Dürfte schwierig werden.

Wenn ihr Pech habt, ist das Insolvenzverfahren selbst eh schon abgeschlossen und die Wohlverhaltensphase läuft bereits, dann könnt ihr nicht mal mehr anmelden und die Forderung ist trotzdem futsch, weil vor Inso-Eröffnung entstanden. Ansonsten kostet es 15 EUR, wie hier schon mehrfach geschrieben wurde.
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Strubbel
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#18

24.06.2007, 19:24

@ Autotextkönigen: Bis vor drei Wochen hatte ich im Büro keinen richtigen Internetanschluss, da hab ich nirgends geguckt und jetzt gucke ich eigentlich auch nur bei meinem Gericht und der Schuldner wohnt sonstwo.

@ wifey: Du hast natürlich Recht, dass ein Anruf viel einfacher gewesen wäre, aber da bin ich letzte Woche irgendwie nicht drauf gekommen und wollte den Stress nicht auch noch kurz vor meiner Prüfung haben, also hab ich es so verschoben. Die Eröffnung war ja eh schon letzten August, da kommt es auch ein paar Tage jetzt auch nicht mehr an...
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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blackcat
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#19

25.06.2007, 08:05

@wifey
Ich mag Hexen :-)
Die Seite kannte ich noch gar nicht, ist wirklich cool gemacht!

Ansonsten: Ja, ich hätte wohl auch bei Gericht anrufen können, aber ich mache solche Sachen immer lieber schriftlich... Bei "insolvenzbekanntmachungen.de" war das Verfahren leider nicht drin.
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