GV-Kosten Überprüfen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
wolle49
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 05.11.2013, 16:43
Beruf: reg. Inkassodienstleister
Software: Dilex
Wohnort: 88471 Laupheim

#1

28.02.2014, 11:23

Hallo, wo finde ich Fragen/Antworten zum Gerichtsvollzieherkostengesetz und zum Kostenverzeichnis? Würde gerne GV-Kosten überprüfen. :wink1 :thx
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

28.02.2014, 11:28

Meinst du die Höhe der GV-Kosten? Das würdest du ja in deinem vorgenannten Gesetz finden. Oder geht es dir um den tatsächlichen Anfall dieser Gebühren, ob diese tatsächlich abgerechnet werden dürfen?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
d771072
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 30.05.2008, 09:39
Beruf: Gerichtsvollzieher

#3

28.02.2014, 23:01

@wolle49:

Interessant. Hier noch recht neu beim Thema GV-Kosten und 4 Stunden später im Thread hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... art=40[url] schon so der Profi, daß man bei angeblich falscher Kostenrechnung sofort Strafanzeige gegen den GV stellt. Es gibt sicher auch bei GV´s schwarze Schafe, welche absichtlich falsche Kostenrechnungen stellen. Aber man darf nicht vergessen, daß es auch unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Und auch nicht, daß der GV die Gebühren nicht für sich, sondern für die Staatskasse erhebt.
Antworten