Titelumschreibung notwendig bei Heirat des Gläubigers?
Verfasst: 28.02.2014, 08:45
Hallo, ich habe mal eine bescheidene Frage.
Ich habe einen Titel vorliegen, aus dem ich jetzt vollstrecken soll, allerdings hat der Gläubiger zwischenzeitlich geheiratet und seinen Namen geändert.
Was mache ich?
Reicht es, wenn ich dem ZV-Auftrag die Kopie der Heiratsurkunde beifüge? Oder muss ich beim Prozessgericht die Titelumschreibung beantragen?
Steht das evt. auch irgendwo in der ZPO?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe....
Ich habe einen Titel vorliegen, aus dem ich jetzt vollstrecken soll, allerdings hat der Gläubiger zwischenzeitlich geheiratet und seinen Namen geändert.
Was mache ich?
Reicht es, wenn ich dem ZV-Auftrag die Kopie der Heiratsurkunde beifüge? Oder muss ich beim Prozessgericht die Titelumschreibung beantragen?
Steht das evt. auch irgendwo in der ZPO?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe....