Titelumschreibung notwendig bei Heirat des Gläubigers?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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tinanchen88
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#1

28.02.2014, 08:45

Hallo, ich habe mal eine bescheidene Frage.

Ich habe einen Titel vorliegen, aus dem ich jetzt vollstrecken soll, allerdings hat der Gläubiger zwischenzeitlich geheiratet und seinen Namen geändert.

Was mache ich?

Reicht es, wenn ich dem ZV-Auftrag die Kopie der Heiratsurkunde beifüge? Oder muss ich beim Prozessgericht die Titelumschreibung beantragen?

Steht das evt. auch irgendwo in der ZPO?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe....
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.02.2014, 09:16

Das Beifügen einer Kopie der Heiratsurkunde dürfte ausreichen (siehe z. B. Beschluss des BGH zum Az. I ZB 93/10 vom 21.07.2011). Man kann auch einen klarstellenden Vermerk auf dem Titel anbringen lassen, dann muss man nicht bei jedem ZV-/PfÜB-Antrag auf die Namensänderung durch Heirat hinweisen.
katinka1
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#3

28.02.2014, 11:42

@Pitt
Ich stimme dir zu.

Eine Titelumschreibung ist nicht notwendig, da hier lediglich eine Namensänderung erfolgte. Diese kann z. B. durch die Heiratsurkunde oder ggf. auch einer Einwohnermeldeamtsauskunft nachgewiesen werden.
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