Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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KleineJanina
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#1
25.02.2014, 13:49
Hallo Leute,
wir haben letzte Woche festgestellt, dass man beim Vollstreckungsportal in Vorkasse treten muss, wenn man eine Abfrage der eV starten möchte. Das geschieht ja alles über Bankeinzug, alles kein Problem.
Nur heute haben wir uns gefragt, wie wir das unserer Mandantschaft in Rechnung stellen sollen, mit oder ohne MwSt.? Verhält sich das wie bei der Akteneinsichtspauschale mit MwSt.?
Vielleicht hat sich ja hier jemand schon damit auseinandergesetzt und kann mir weiterhelfen.
Viiiiielen Dank
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#2
25.02.2014, 16:06
Moin Moin,
wir berechnen unserem Mandanten keine MwSt. Bei einer Abschrift einer Vermögensauskunft fallen ja auch keine MwSt an.
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#3
25.02.2014, 16:11
KleineJanina hat geschrieben:Hallo Leute,
wir haben letzte Woche festgestellt, dass man beim Vollstreckungsportal in Vorkasse treten muss, wenn man eine Abfrage der eV starten möchte. Das geschieht ja alles über
Bankeinzug, alles kein Problem.
Nur heute haben wir uns gefragt, wie wir das unserer Mandantschaft in Rechnung stellen sollen, mit oder ohne MwSt.? Verhält sich das wie bei der Akteneinsichtspauschale mit MwSt.?
Vielleicht hat sich ja hier jemand schon damit auseinandergesetzt und kann mir weiterhelfen.
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Seit wann denn das? Ich kenne bislang nur Einzelüberweisung und Kreditkarte.
Ich würde keine MwSt. drauf rechnen, tun wir hier bei keinen GK.
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KleineJanina
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#4
25.02.2014, 16:17
Ja genau, wir machen das über Einzelüberweisung, es erscheint ja dann auf unserem Geschäftskonto als Abbuchung. Unsere Mandantschaft zahlt ja dann den Nettobetrag (also das was abgebucht wurde). Sicher ohne MwSt.?