gepfändete Forderung vollstrecken?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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meJuly
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#1

24.02.2014, 17:07

Hallo liebe Foreno´s,

folgendes Anliegen:

Wir haben durch einen PfüB die Forderung des Schuldners gegen die Drittschuldner gepfändet. Die Drittschuldnererklärungen sind ordnungsgemäß abgegeben worden. Jedoch können/wollen die Drittschuldner nicht zahlen. Nun stellt sich meine Frage, da ich den Anspruch gepfändet habe, ob ich einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid erlassen muss, damit die Voraussetzungen erfüllt werden (Titel, Klausel, Zustellung). - So der eigentliche Ablauf.

Oder aber den Gerichtsvollzieher direkt beauftragen, den Anspruch zu pfänden. - m.E. nicht möglich, da die Voraussetzung nicht erfüllt sind.

Jemand persönlich Erfahrung gemacht?

MfG
meJuly
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Liesel
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#2

24.02.2014, 17:08

Drittschuldnerklage :?:
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meJuly
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#3

24.02.2014, 17:14

oder dir drittschuldnerklage :oops:


das traurige daran ist, dass in der Akte die vor mir liegt, ich schon einmal gegen einen Drittschuldner einen Drittschuldnerklage erhoben habe.
Ernie

#4

25.02.2014, 18:50

Aus welchen Gründen erfolgen keine Zahlungen?
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