Abrechnung GVZ für vorläufiges Zahlungsverbot
Verfasst: 24.02.2014, 12:07
Hallo zusammen,
habe mal wieder einen Fall in dem ich dringend Hilfe benötige:
Folgender Fall:
Ich habe ein vorläufiges Zahlungsverbot mit dem amtlichen Vordruck erstellt und dem Gerichtsvollzieher in dreifacher Ausfertigung zur Zustellung zukommen lassen. Nun rechnet dieser gem. § 845 Abs. 1 S. 2 ZPO eine Gebühr in Höhe von 16,00 € ab. Hierauf habe ich Erinnerung beim zuständigen Amtsgericht eingelegt, weil ich der Ansicht bin, dass er bei Überlassung des schon ausgefüllten Formulars diese Gebühr nicht abrechnen kann. Er begründet dies jedoch so, dass von uns keine Unterschrift auf dem vorläufigen Zahlungsverbot angebracht war. Auf dem Formular ist jedoch kein Unterschriftsfeld für den Rechtsanwalt vorhanden... .
Hatte jemand schon einmal so einen Fall und was soll ich jetzt darauf erwidern? Das Gericht hat mir Frist zur Stellungnahme gesetzt...
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe...
Viele Grüße Ela
habe mal wieder einen Fall in dem ich dringend Hilfe benötige:
Folgender Fall:
Ich habe ein vorläufiges Zahlungsverbot mit dem amtlichen Vordruck erstellt und dem Gerichtsvollzieher in dreifacher Ausfertigung zur Zustellung zukommen lassen. Nun rechnet dieser gem. § 845 Abs. 1 S. 2 ZPO eine Gebühr in Höhe von 16,00 € ab. Hierauf habe ich Erinnerung beim zuständigen Amtsgericht eingelegt, weil ich der Ansicht bin, dass er bei Überlassung des schon ausgefüllten Formulars diese Gebühr nicht abrechnen kann. Er begründet dies jedoch so, dass von uns keine Unterschrift auf dem vorläufigen Zahlungsverbot angebracht war. Auf dem Formular ist jedoch kein Unterschriftsfeld für den Rechtsanwalt vorhanden... .
Hatte jemand schon einmal so einen Fall und was soll ich jetzt darauf erwidern? Das Gericht hat mir Frist zur Stellungnahme gesetzt...
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe...
Viele Grüße Ela