Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Antrag nach § 850 e ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lenox61
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#1

18.02.2014, 10:04

Hallöchen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Wir haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Unterhalt beantragt und in dem Antrag bereits den Antrag nach § 850 e gestellt.

Jetzt hat und das Gericht eine Verfügung geschickt, dass wir einen Antrag nach § 850 e stellen sollen. Was für einen Antrag oder in welcher Form muss dieser nochmal gestellt werden?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

18.02.2014, 10:43

Ein Anruf bei Gericht wird sicher Klarheit bringen. :wink:
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Geiselmann
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#3

18.02.2014, 17:00

Hallo

Haben Sie die erste Seite und Seite 7 ausgefüllt?

S. Geiselmann
lenox61
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#4

21.02.2014, 11:30

Hallo,

die erste Seite ist ausgefüllt:

Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen (§ 850 e Nummer ZPO)

Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (§ 850 e Nummer 2a ZPO).

Seite 7 wurde nichts ausgefüllt.

Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar, weil ich die zuständige Rechtspflegerin nicht erreichen kann.
Geiselmann
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#5

21.02.2014, 21:03

Hallo,

es müssen die Forderungen bei beiden Drittschuldnern gepfändet werden und auf Seite 7 muss der zweite Kasten von oben ausgefüllt werden.

S. Geiselmann
lenox61
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#6

22.02.2014, 12:04

lenox61
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#7

22.02.2014, 12:05

Vielen lieben Dank!
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