Hallöchen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Wir haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Unterhalt beantragt und in dem Antrag bereits den Antrag nach § 850 e gestellt.
Jetzt hat und das Gericht eine Verfügung geschickt, dass wir einen Antrag nach § 850 e stellen sollen. Was für einen Antrag oder in welcher Form muss dieser nochmal gestellt werden?
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Antrag nach § 850 e ZPO
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ein Anruf bei Gericht wird sicher Klarheit bringen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Hallo
Haben Sie die erste Seite und Seite 7 ausgefüllt?
S. Geiselmann
Haben Sie die erste Seite und Seite 7 ausgefüllt?
S. Geiselmann
Hallo,
die erste Seite ist ausgefüllt:
Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen (§ 850 e Nummer ZPO)
Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (§ 850 e Nummer 2a ZPO).
Seite 7 wurde nichts ausgefüllt.
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar, weil ich die zuständige Rechtspflegerin nicht erreichen kann.
die erste Seite ist ausgefüllt:
Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen (§ 850 e Nummer ZPO)
Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (§ 850 e Nummer 2a ZPO).
Seite 7 wurde nichts ausgefüllt.
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar, weil ich die zuständige Rechtspflegerin nicht erreichen kann.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
es müssen die Forderungen bei beiden Drittschuldnern gepfändet werden und auf Seite 7 muss der zweite Kasten von oben ausgefüllt werden.
S. Geiselmann
es müssen die Forderungen bei beiden Drittschuldnern gepfändet werden und auf Seite 7 muss der zweite Kasten von oben ausgefüllt werden.
S. Geiselmann