Zahlungsaufforderung an Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sprengmann
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#1

18.02.2014, 08:39

Guten Morgen,
ich stolpere gerade über eine Zahlungsaufforderung an Drittschuldner.
Es wurde Lohnpfändung durchgeführt, Arbeitgeber als Drittschuldner hat keine Drittschuldnerklärung abgegeben. Jetzt soll er zur Zahlung unter Fristsetzung und Klageandrohung aufgefordert werden.
Fordere ich ihn jetzt zur Zahlung der Gesamtforderung oder nur zur Zahlung der monatliche pfändbaren Beträge (und ggf. aufgelaufener Beträge seit Pfändung) auf??
Danke für einen kurzen Denkanstoß
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
samsara
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#2

18.02.2014, 08:47

Hast Du ihn schon unter Fristsetzung aufgefordert, eine Drittschuldnererklärung abzugeben?
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Sprengmann
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#3

18.02.2014, 08:48

Ja, Frist ist bereits abgelaufen
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
mrsgoalkeeper
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#4

18.02.2014, 08:59

Eine Erinnerung an die Drittschuldnererklärung ist nicht notwendig. Für den Fall, dass der Drittschuldner die Erklärung nicht binnen der gesetzlichen Frist abgibt kann der Gläubiger davon ausgehen, dass der gepfändete Anspruch in voller Höhe besteht und den DS auf Zahlung verklagen. Für den Fall, dass sich im laufenden Prozess herausstellt, dass der DS einfach nur gepennt hat und die Forderung eben nicht in voller Höhe besteht, kann man die Zahlungsklage auf eine Schadensersatzklage umstellen (BGH-Entscheidung vom 4.5.06 - IX ZR 189/04 -).
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Sprengmann
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#5

18.02.2014, 09:02

Also Drittschuldner zur Zahlung der Gesamtforderung auffordern.
Danke und Grüße
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#6

18.02.2014, 09:04

Eine Erinnerung an die Drittschuldnererklärung ist nicht notwendig
Notwendig nicht. Ich hatte aber schon Drittschuldner, die einfach nicht wussten, was ich von ihnen will und habe dann nach einer telefonischen Erklärung meine Drittschuldnererklärung und Geld erhalten.
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#7

18.02.2014, 09:09

Sprengmann hat geschrieben:Also Drittschuldner zur Zahlung der Gesamtforderung auffordern.
Danke und Grüße
Auch das ist nicht zwingend erforderlich. Theoretisch kannst Du DS sofort verklagen. Ich mache das immer davon abhängig, was ich für einen DS habe. Ist der DS eher unbedarft in Rechtsdingen (Privatperson z.B.) forder ich nochmal mit deutlichem Hinweis auf die Folgen auf. Ist DS eine größere Firma o.ä. kommt es durchaus vor, dass wir direkt klagen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Sprengmann
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#8

18.02.2014, 09:12

Hier handelt es um kleines Einzelunternehmen. Dem wollen wir noch eine letzte Chance zur gütlichen Erledigung unter Hinweis auf drohendes Klageverfahren geben.
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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#9

18.02.2014, 09:18

Sprengmann hat geschrieben:Hier handelt es um kleines Einzelunternehmen. Dem wollen wir noch eine letzte Chance zur gütlichen Erledigung unter Hinweis auf drohendes Klageverfahren geben.
Dann ruf doch einfach mal dort an.
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#10

18.02.2014, 11:08

samsara hat geschrieben:
Sprengmann hat geschrieben:Hier handelt es um kleines Einzelunternehmen. Dem wollen wir noch eine letzte Chance zur gütlichen Erledigung unter Hinweis auf drohendes Klageverfahren geben.
Dann ruf doch einfach mal dort an.
:Daumen hoch:
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