Zug um Zug Vollstreckung Gläubigerverzug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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waage65
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#1

12.02.2014, 15:12

Hallo ich bin neu hier und hoffe, ich mache alles richtig. Ich habe folgendes Problem:
Urteil: Beklagter (wir) wird verurteilt, 4000,00 € an den Kläger zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung von PKW .......
Unser Mandant hat die Urteilssumme an die Prozeßbevollmächtigten des Klägers gezahlt und wir haben die Gegenseite aufgefordert, jetzt den PKW herauszugeben. Die Anwort der Gegenseite lautete in etwa: Der Kläger ist nicht an einer Vollstreckung des Urteils interessiert und wird den PKW nicht herausgeben. Die 4.000,00 € wurden an unseren Mandanten zurück überwiesen mit dem Hinweis, wir könnten gar nicht aus dem Urteil vollstrecken, da unser Mandant aus dem Urteil keine eigenen Rechte herleiten kann.

Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, dass unser Mandant an den PKW kommt??? Hatte schon mal jemand das gleiche Problem?
JO85
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#2

12.02.2014, 15:16

schau mal in § 756 ZPO ich würde den gerichtsvollzieher den pkw schicken holen und den überweisungsträger sowie die rückerstattung senden, da sich der schuldner ja in annahmeverzug befindet...so würde ich es machen...
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niva
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#3

13.02.2014, 08:28

ich befürchte § 756 ZPO bringt hier nicht viel, da der ja für den Gläubiger gilt. der Mandant ist hier ja der Beklagte. soweit ich mich erinnere, kann zwar der Kläger aus einem Zug-um-Zug-Urteil vollstrecken, aber nicht der der Beklagte. ich kann dir das jetzt zwar nicht weiter begründen, aber irgendsowas hab ich mal irgendwo gehört/gelesen...
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waage65
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#4

13.02.2014, 08:53

Danke für die Anworten. Letztendlich hat unser Mandant keine Chance und muss neu klagen, wenn er das Auto haben will. Laut einer BGH Entscheidung kann der Beklagte aus dem Urteil nicht vollstrecken und muss eben ggf. neu klagen. :cry:
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Liesel
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#5

13.02.2014, 09:26

So isses. Wir haben auch gerade so eine Klage laufen. :roll:
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#6

13.02.2014, 09:30

Kann mir jemand den Sinn und Zweck der Klageeinreichung erklären, wenn der Kläger letzten Endes nicht an der Vollstreckung aus dem Urteil interessiert ist?! (Offensichtlich handelt es sich ja um eine Rückabwicklung eines Kaufvertrages...)´

Oder bedarf es Hintergrundwissens, um den Fall nachvollziehen zu können?
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#7

13.02.2014, 09:51

waage65 hat geschrieben:Danke für die Anworten. Letztendlich hat unser Mandant keine Chance und muss neu klagen, wenn er das Auto haben will. Laut einer BGH Entscheidung kann der Beklagte aus dem Urteil nicht vollstrecken und muss eben ggf. neu klagen. :cry:
Aber warum will er denn jetzt unbedingt das Auto, er muss doch dafür nicht die 4000 zahlen.
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AliceImWunderland
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#8

13.02.2014, 09:59

Das verstehe ich auch nicht. Klingt aber interessant. Bitte mehr Hintergrundinfos schreiben.... Es tut hier zwar nichts mehr zur Sache, ich bin aber einfach neugierig. :pfeif
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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