Mehrere Schuldner und einer will sich "rauszahlen"

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

08.02.2014, 09:46

Ernie hat geschrieben:
Mietzemau hat geschrieben:und der Titel erst 3 Monate nach Zahlungseingang ausgehändigt wird.
Den Titel, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung ergibt, händige ich generell nicht raus, denn dadurch wäre ich gezwungen, gegen die zwei verbleibenden Schuldner gesonderte Titel zu beantragen, was mit zusätzlichen Kosten behaftet wäre.


warum?
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#12

08.02.2014, 13:06

Sie meint vermutlich eine (oder zwei) weitere vollstreckbare Ausfertigung(en) des Titels.
Was hat der Gläubiger davon, einen Schuldner aus der Gesamthaft zu entlassen? Und noch dazu für weniger als eigentlich sein Anteil im Innenverhältnis der Schuldner wäre?
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#13

08.02.2014, 21:20

Das gleiche wie sonst auch bei einem Vergleich. Weniger Geld, dafür sofortige Zahlung und keine Unsicherheit über die Vollstreckungsmöglichkeiten.
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Cindi
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#14

10.02.2014, 10:42

Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde.
-Ja, genau das Problem mit dem Aushändigen des Titels hab ich ja dann auch.
-Klar lasse ich den Mandanten das letztendlich entscheiden. Ist ja sein Geld.
-Es ist so, dass ich zum einen eine laufende Pfändung gegen einen der Schuldner habe, bei der regelmäßige aber niedrige Zahlungen eingehen.
-Wenn ich Euch recht verstehe, muss mich der Ausgleich der Schuldner im Innenverhältnis (also die Drittelung) als Gläubiger nicht weiter kümmern. Richtig? Ich habe da nämlich im Netz (wo ja auch oft Blödsinn steht) auch was anderes gelesen.
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Mietzemau
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#15

10.02.2014, 11:32

Ernie hat geschrieben:
Mietzemau hat geschrieben:und der Titel erst 3 Monate nach Zahlungseingang ausgehändigt wird.
Den Titel, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung ergibt, händige ich generell nicht raus, denn dadurch wäre ich gezwungen, gegen die zwei verbleibenden Schuldner gesonderte Titel zu beantragen, was mit zusätzlichen Kosten behaftet wäre.
Nein natürlich nicht, einen solchen Titel würde ich nur aushändigen, wenn a) Gläubiger mit einem solchen Rauszahlungs-Vergleich einverstanden ist, b) das Geld da ist und c) es nicht nur ein Titel ist, sondern wie z.B. bei einem VB für jeden Schuldner einen gesonderten Titel gibt.

Es gab schon Momente da war ich froh, dass ich die Titel erst nach 3 Monaten ausgehändigt habe, weil es z.B. schon Vergleichszahlungen zur Beendigung von Uuuuuraltangelegenheiten gab, die über die außergerichtliche Schuldnerberatung kamen oder ich schon von ganz klugen Schuldnern die Sprüche gekloppt bekommen habe "ja also wenn Sie mein Geld nicht wollen...nehmen Sie es lieber, ich geh danach dann eh in Inso/ ...oder "nehmen Sie es, sonst werd ich in Inso gehen".
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