Mehrere Schuldner und einer will sich "rauszahlen"

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Cindi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 254
Registriert: 07.04.2010, 19:39
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

06.02.2014, 17:00

Wenn eine Forderung gegen mehrere Schuldner als Gesamtschuldner besteht und nach ewigen Zeiten plötzlich einer eine Art Abfindung anbietet, damit nicht weiter gegen ihn vollstreckt wird, wie wirkt sich dass dann auf die restliche Forderung gegenüber den übrigen Schuldnern aus? Gegen einen läuft aktuell eine Gehaltspfändung mit wechselndem Erfolg.
Wäre nett, wenn Ihr da Erfahrung äußern könntet.
Jupp03/11

#2

06.02.2014, 17:33

das sich die Gesamtforderung dann ermäßigen würde, bedarf m. E. gar keiner Erwähnung.
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#3

06.02.2014, 17:42

Wenn ich Cindi richtig verstehe, will der wohl nicht ein Drittel der Forderung zahlen, sondern eine niedrigere "Abfindung" und dann in Ruhe gelassen werden. Das Problem dürfte daher eher sein, ob dann die Gesamtforderung um sein fiktives Drittel oder nur um den von ihm gezahlten Betrag zu reduzieren ist - und ob es sinnvoll ist, ihn aus der Gesamtschuldnerschaft zu entlassen. Ich finde das ein wenig wacklig und würde ohne Einverständnis des Gläubigers keine Vereinbarung treffen.
Cindi, hab ich die Frage richtig verstanden?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Ernie

#4

06.02.2014, 19:56

Die "Abfindung" des 3. Schuldners ist in Gänze der vollständigen (Haupt-)Forderung in Abzug zu bringen. Eine Aufsplittung (wie von sansibar erwähnt = fiktives Drittel) erfolgt nicht. Der 3. Schuldner wird nach Zahlung seines Vergleichsbetrags aus der Gesamtschuldnerhaftung entlassen. Die beiden verbleibenden Schuldner haften dann nur noch gemeinsam für die restliche Forderung.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17590
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

07.02.2014, 09:12

Grundsätzlich würde ich das wie Ernie sehen - Teilbetrag kassieren, auf die Gesamtforderung anrechnen und halt gegen diesen einen Schuldner nicht mehr vollstrecken. Verbleibende Restforderung wird bei den anderen beiden vollstreckt. Dieses Abkommen mit dem dritten Schuldner gilt ja nur im Verhältnis Gläubiger - Schuldner. Ob die anderen beiden später an den dritten herantreten, um von ihm den fehlenden Teil seines "Drittels" einzuziehen, steht ja auf einem ganz anderen Blatt und muss den Gläubiger nicht interessieren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kobudo
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 16.10.2013, 06:49
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro

#6

07.02.2014, 13:35

Ernie hat geschrieben:Der 3. Schuldner wird nach Zahlung seines Vergleichsbetrags aus der Gesamtschuldnerhaftung entlassen. Die beiden verbleibenden Schuldner haften dann nur noch gemeinsam für die restliche Forderung.
Das ist aber dann nicht automatisch so oder? Ich mein, das müsste dann aber vertraglich in irgend einer Form so festgeschrieben werden.

Ich kenne es nämlich so, dass wenn ich drei gesamtschuldnerisch haftende Schuldner habe und einer einen Teil (meinetwegen ein Drittel) zahlt, ich gegen diesen trotzdem bis zur Höhe der Gesamtforderung vollstrecken darf.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14401
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

07.02.2014, 14:26

Ja, das ist Gesamtschuldnerschaft. Hier soll aber mit diesem Schuldner ein Vergleich geschlossen werden, nach dem dieser gegen Zahlung des Betrages X aus der Gesamtschuld entlassen wird.
Benutzeravatar
booo
...wartet aufs Bergfest
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1968
Registriert: 07.01.2008, 15:05
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Allgäu

#8

07.02.2014, 14:41

Hatte ich jetzt bisher nicht... Bin aber gespannt, was hier noch so rauskommt.

Je nach dem wie hoch der Vergleichsbetrag ist kann man ja ggf. beim Gläubiger anfragen, ob er vielleicht - um weitere Kosten, Zeit und Nerven zu sparen - tutti kompletti mit dem Vergleichsbetrag einverstanden ist. :wink:
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Benutzeravatar
Mietzemau
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1180
Registriert: 07.05.2010, 18:59
Software: AnNoText
Wohnort: Essen - NRW

#9

07.02.2014, 14:51

Haben wir auch schon des Öfteren so gemacht. Allerdings meistens dann, wenn besagte Schuldner sich eher mal gekümmert haben (hier haben wir ja im Mietrecht häufig zerstrittene Pärchen und der Faulenzer reißt den anderen mit rein^^). Wäre denn bei deinem Schuldner der sich rauszahlen will, denn mehr zu holen? Oder kannst du da froh sein, wenn der Betrag schon von ihm kommt? Hier würde ich persönlich dann aber zur Sicherheit mit in die Vereinbarung reinnehmen, dass er nur aus der G-haftung entlassen ist, wenn bis dann und dann der Betrag vollständig gezahlt wird und der Titel erst 3 Monate nach Zahlungseingang ausgehändigt wird. Ich bin ja immer irgendwie Misstrauisch :mrgreen:
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain

Bild

de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
Ernie

#10

08.02.2014, 09:28

Mietzemau hat geschrieben:und der Titel erst 3 Monate nach Zahlungseingang ausgehändigt wird.
Den Titel, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung ergibt, händige ich generell nicht raus, denn dadurch wäre ich gezwungen, gegen die zwei verbleibenden Schuldner gesonderte Titel zu beantragen, was mit zusätzlichen Kosten behaftet wäre.
Antworten