Übersendung Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Daisy

#1

05.02.2014, 13:21

Hallo. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ...

Ich wollte eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal einholen. Dies ist jetzt nur noch gegen Vorkasse möglich (also Kreditkarte bzw. Online-Banking). Wir haben leider beides nicht. Daher soll ich jetzt erst mal so den GVZ beauftragen mit der Vollstreckung und der Abnahme der Vermögensauskunft. Muss ich jetzt im Formular (welches im Internet ist) was gesondert dazu schreiben oder prüft der GVZ von alleine, ob der Schuldner die Auskunft bereits abgegeben hat und schickt uns dann sowieso eine Abschrift? Mir geht es hier jetzt nur noch um die neue AUskunft (also ab 2013).
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Geniesserin
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#2

05.02.2014, 14:05

Der GVZ prüft selbstständig, wenn ihr die Abgabe der VA beantragt. Kannst dich schon mal auf Kosten von ca. 40 -45 EUR für den GVZ einstellen.
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Daisy

#3

05.02.2014, 15:38

Das heißt, ich brauche keinen extra Vermerk mit reinschreiben und er schickt mir automatisch bei einer bereits seit 2013 abgegebenen Vermögensauskunft das Protokoll?
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niva
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#4

05.02.2014, 15:39

ja, aber er berechnet dafür wie Geniesserin schon schreibt 40-45 €, wenn du dich im Vollstreckungsportal registrierst, zahlt du für die Auskunft nur 4,50 €.
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#5

11.02.2014, 11:11

Eine bloße Anmeldung beim Vollstreckungsportal reicht nicht. Man muss eine Kreditkarte haben oder beim Giropay angemeldet sein. Und das Giropay wird nur von ganz wenigen Banken unterstützt. Unsere Banken - Commerzbank und Santanderbank - sind ja nun nicht gerade klein und unterstützen das Giropay nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Pepples
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#6

11.02.2014, 11:17

niva hat geschrieben:ja, aber er berechnet dafür wie Geniesserin schon schreibt 40-45 €, wenn du dich im Vollstreckungsportal registrierst, zahlt du für die Auskunft nur 4,50 €.
Damit hast du aber nur die Info, ob was vorliegt. Gut, man kann noch sehen, ob die Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen ist, was ein Anhaltspunkt wäre. Die Vermögensauskunft selber hast Du dann nicht und zahlst das eben zusätzlich dann noch.
Und wenn keine abgegeben wurde, will man die ja auch haben. :wink:
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