Eintragung einer Grunddienstbarkeit vollstrecken
Verfasst: 05.02.2014, 09:40
Hallo liebe Mitglieder,
ich stehe etwas - um genau zu sein sehr - auf dem Schlauch und erbitte eure Hilfe.
In einem Rechtsstreit wurde ein abschließender Vergleich geschlossen, wonach unsere Mandanten an die Gegenseite einen Geldbetrag leisten sollen, was zwischenzeitlich unstreitig auch geschehen ist.
Die Gegenseite hat sich verpflichtet, auf Verlangen unserer Mandanten eine Grunddienstbarkeit für einen Überbau eintragen zu lassen.
Soweit so klar.
Nun ergibt sich folgendes Problem:
Bei dem gemeinsam von den Parteien wahrgenommenen Notartermin wies der Notar daraufhin, dass diese Grunddienstbarkeit, für den Überbau, auf Rangstelle 1 im Grundbuch eingetragen muss und vorberechtigte Banken regelmäßig auch kein Problem mit einem Rangrücktritt für eine solche Grunddienstbarkeit haben.
Nur die Schuldnerin hat ein Problem damit. Sie möchte das nicht. Aus Prinzip nicht.
Habt ihr Tipps, wie wir den Vergleich zwangsweise durchsetzen können und die unseren Mandanten zustehende Grunddienstbarkeit auf Rangstelle 1 eingetragen bekommen?
Habt ihr eventuell Mustervordrucke für mich?
Viele Grüße
ich stehe etwas - um genau zu sein sehr - auf dem Schlauch und erbitte eure Hilfe.
In einem Rechtsstreit wurde ein abschließender Vergleich geschlossen, wonach unsere Mandanten an die Gegenseite einen Geldbetrag leisten sollen, was zwischenzeitlich unstreitig auch geschehen ist.
Die Gegenseite hat sich verpflichtet, auf Verlangen unserer Mandanten eine Grunddienstbarkeit für einen Überbau eintragen zu lassen.
Soweit so klar.
Nun ergibt sich folgendes Problem:
Bei dem gemeinsam von den Parteien wahrgenommenen Notartermin wies der Notar daraufhin, dass diese Grunddienstbarkeit, für den Überbau, auf Rangstelle 1 im Grundbuch eingetragen muss und vorberechtigte Banken regelmäßig auch kein Problem mit einem Rangrücktritt für eine solche Grunddienstbarkeit haben.
Nur die Schuldnerin hat ein Problem damit. Sie möchte das nicht. Aus Prinzip nicht.
Habt ihr Tipps, wie wir den Vergleich zwangsweise durchsetzen können und die unseren Mandanten zustehende Grunddienstbarkeit auf Rangstelle 1 eingetragen bekommen?
Habt ihr eventuell Mustervordrucke für mich?
Viele Grüße