Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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anett90
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#1
04.02.2014, 12:55
Hallo,
wenn man einen Haftbefehl beantragt, zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft, bekommt man noch eine zusätzliche 3309?
Ich vermute mal nicht, es ist wahrscheinlich durch die EV-Gebühr gedeckt oder? Wollte aber ganz sicher gehen und nichts verschenken:)
Danke,
LG
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Liesel
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#2
04.02.2014, 12:55
Keine extra Gebühr.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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anett90
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