Pfändung möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Aelizia
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#1

31.01.2014, 15:51

Hallo zusammen :wink1

Ich habe hier ein Vermögensverzeichnis vorliegen, in dem der Schuldner angibt, dass er Ansprüche aus 'Pacht-, Miet- und Leasingverträgen' in Höhe von 600 € hat. Der Betrag wird vom Zahlungspflichtigen in Raten an das Jobcenter gezahlt.
Ansonsten hat der Schuldner nix, auch kein Konto. Nur ALG und Ausbildungsbeihilfe.

Frage hierzu: kann ich den o.g. Betrag pfänden? Oder hat das Jobcenter irgendwie ein 'besonderes' Vorrecht oder sowas?
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Anahid
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#2

03.02.2014, 09:24

Jetzt fragt sich doch, warum der Zahlungspflichtige ans Jobcenter zahlt. Wahrscheinlich liegt da eine Abtretung o.ä. vor. Denke nicht, dass Du hier weiterkommst.
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#3

03.02.2014, 09:35

Anahid hat geschrieben:Jetzt fragt sich doch, warum der Zahlungspflichtige ans Jobcenter zahlt. Wahrscheinlich liegt da eine Abtretung o.ä. vor. Denke nicht, dass Du hier weiterkommst.
ich sehe das genauso
Aelizia
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#4

05.02.2014, 10:58

Danke Euch für die Antworten!
Ich habe mal mit dem GVZ telefoniert.
Es handelt sich um eine Mietkaution aus einem beendeten Mietverhältnis, die der ehemalige Vermieter jetzt in Raten ans Jobcenter zahlt.
Ob es dazu eine Abtretung gibt, wusste der GVZ nicht.
Echt blöd. Der Betrag würde fast reichen um die Forderung auszugleichen. (600 EUR)

Lassen sich Jobcenter eigentlich fast standardmäßig Abtretungen geben?
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#5

05.02.2014, 11:16

Aelizia hat geschrieben:Lassen sich Jobcenter eigentlich fast standardmäßig Abtretungen geben?
Nicht, dass ich wüsste. Aber einen Rechtsgrund muss es ja geben für die Zahlung direkt ans Jobcenter. Irgendeine Forderung muss ja seitens des Jobcenters vorhanden sein und ob die über eine Abtretung oder vielleicht sogar selbst im Wege der Zwangsvollstreckung an die Ratenzahlung gekommen sind, ist halt fraglich. Auf jeden Fall halte ich es für aussichtslos, da rein zu pfänden. Die Pfändung wird mit Sicherheits ins Leere gehen. Es sei denn, die Forderung des Jobcenters ist niedriger als das, was der Vermieter an Deinen Schuldner zurückzahlen muss.
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#6

05.02.2014, 11:21

Manchmal gibt das Jobcenter ein Darlehen für die Kaution, vielleicht ist das jetzt einfach die Rückzahlung.
Aelizia
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#7

11.02.2014, 17:24

Ich schätze sowas wie ihr vermutet, wirds wohl sein.
Aber ich habe versucht 'den Zahlungspflichtigen' anzurufen. Erreiche ihn aber erst morgen.
Dann gibts hoffentlich Klarheit ;)
Aelizia
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#8

12.02.2014, 10:48

So. Nun habe ich mit dem Zahlungspflichtigen und auch dessen Steuerberater telefoniert.
Keiner weiß, was das für 600,00 € sein sollen, die da an das Jobcenter gezahlt werden.
Das war kein ehemaliges Mietverhältnis, Arbeitsverhältnis oder sonstwas.

Nachbesserung Vermögensverzeichnis beantragen, oder?
Zuletzt geändert von Aelizia am 12.02.2014, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

12.02.2014, 10:55

Definitiv!

Oder versuchen, beim Jobcenter etwas zu erfahren.
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#10

12.02.2014, 11:55

Beim Jobcenter? Das wollte ich mir ehrlich gesagt nicht antun :wink:
Auskunft bekommt man doch eh keine, wenn man überhaupt jemanden ans Telefon bekommt, der irgendwie zuständig ist.
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