Auskunft aus dem Vollstreckungsportal

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SSchall
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#1

30.01.2014, 14:26

Ich muss jetzt mal ganz blöd fragen:

Für uns ist das Vollstreckungsportal in Kaiserslautern zuständig. Der Schuldner, über den ich die Auskunft einholen soll, sitz aber in Köln. Frage ich da jetzt bei dem Gericht Kaiserslautern an oder an dem für den Schuldner zuständigem Gericht. Würde ja auf zweites tippen, will aber nicht unnötig Kosten verursachen.
sansibar
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#2

30.01.2014, 14:28

Die Sammlung erfolgt über die Wohnsitze der Schuldner, alles andere würde ja gar keinen Sinn ergeben.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
SSchall
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#3

30.01.2014, 14:28

Ach so, und wenn das Gericht für den Schuldner zuständig ist, wie krieg ich dann raus, welches der ganzen Gerichte für Köln zuständig ist. Bei Köln bin ich jetzt davon ausgegangen, dass die sowieso ein eigenes Gericht in der Liste haben, habe aber gerade gesehen, dass Köln nicht in der Liste ist.
sansibar
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#4

30.01.2014, 14:31

Es gibt Sammelgerichte für jedes Bundesland.
Grüße - sansibar
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Sycorax
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#5

02.02.2014, 12:45

Hey,

wenn es um eine ev bis zum 01.01.13 geht, ist das AG Köln, -Vollstreckungsgericht- zuständig.

Für eine VA ab dem 01.01.13 ist das zentrale Vollstreckungsgericht in Hagen (zentrales Vollstreckungsgericht für NRW) zuständig.

Abzurufen sind diese dann auch über www.vollstreckungsportal.de

LG
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