Räumung mit falschem Schuldnervornamen

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Jule69
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#1

30.01.2014, 10:27

Hallo, ich habe hier von einem Mandanten ein VU bekommen mit dem Auftrag die Räumung zu beauftragen. Es sind zwei Schuldner (nicht verheiratet). Räumung ist für den 04.02. anberaumt (beschränkter Räumungsauftrag nach 885a). Nun meldet sich der eine Schuldner bei Gericht und gibt an, dass er von dem Klageverfahren und dem VU keine Kenntnis hatte, die Klage und auch das VU lautet ja schlielich auf dem Namen Horst Maier und heiße ja Willy Maier. Tatsächlich wurde von meiner Mandantin der Schuldner in der Klage richtig mit Willy Maier betitelt, das Gericht hat aber, warum auch immer Horst Maier eingepflegt und dieser Fehler zieht sich jetzt bis auf das VU durch. Es ist aber niemandem aufgefallen.

Ich meine es ist ein Reihenhaus was geräumt werden soll, der wird sowohl die Klage als auch das Urteil sehr wohl zur Kenntnis genommen haben, zumal seine Lebensgefährtin ordnungsgemäß bezeichnet ist.

Dennoch ist der Räumungsauftrag auf den falschen Namen ausgestellt und auch das VU. Ich müsste ja jetzt eigentlich eine Korrektur des VUs beantragen oder? Was ist mit dem Räumungsermin am 04.02.? Die Lebensgefährtin kann doch geräumt werden oder? Bei ihm dürfte das ja schwierig werden, weil er ja rein theoretisch die Klage richtig zugestellt bekommen hat (obwohl die Klagebezeichnung richtig war, aber das Zustellanschreiben nicht auf seinen richtigen Vornamen lautet)....
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AliceImWunderland
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#2

30.01.2014, 11:13

Sachen gibt's........ Normalerweile würde ich eine Berichtigung des Titels wegen offensichtlichen Übertragungsfehlers beantragen, aber in diesem Fall..... :?: Euch läuft ja die Zeit davon. Und nur die Lebensgefährtin zu räumen bringt ja nicht viel. Der Schuldner wird sie wieder reinlassen und dann braucht man einen neuen Titel um sie wieder zu räumen.

Jetzt so aus dem Bauch heraus würde ich den Räumungstermin erst einmal aufheben lassen und die Berichtigung des Titels beantragen. Das Gericht wird den Schuldner wahrscheinlich dazu anhören. Und er muss dann nachweisen, dass er keine Kenntnis vom VU hatte. Dürfte bei einem Einfamilienhaus schwierig sein....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Jule69
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#3

30.01.2014, 11:31

Meinst Du Berichtigung des Titels geht, wenn die Klage auch an den falschen Vornamen zugestellt wurde?
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