Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sugar2014
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sugar2014
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#2
29.01.2014, 16:52
Kann mir keiner helfen ??
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Liesel
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#3
29.01.2014, 16:56
"Normale" Vollstreckung, also wie aus jedem anderen Titel auch. Du mußt nur aufpassen, daß das Zwangsgeld zugunsten der Staatskasse vollstreckt wird.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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sugar2014
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#4
29.01.2014, 17:11
Ok d.h. ich lege ein FoKo an i.H. des Betrages des Zwangsgeldes und gehe dann ganz normal auf > ZV Auftrag ab 1.1.13
Und dieser Antrag ist dann korrekt ?
Ich dachte nun ich muss da irgendwie nen Text verfassen wie Z.B bei einer Pfändung Berliner Model
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Irilein
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#5
29.01.2014, 18:01
Das ist ein ganz normaler ZVA, nur mit der Besonderheit, dass nicht du, sondern die Staatskasse die Kohle bekommt. Der GV überweist euch dann lediglich eure RA-Gebühren.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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sugar2014
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#6
29.01.2014, 18:04
Hmmmm hab das noch nie gemacht
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
bin gerade überfordert
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Pitt
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#7
30.01.2014, 07:57
Ich versuche mich mal an der Frage: Du hast das Urteil und den vom Prozessgericht erlassenen Zwangsgeldbeschluss, wonach der Schuldner zur Zahlung des Betrages x verpflichtet ist. Aus dem Zwangsgeldbeschluss ergibt sich die Höhe des von Dir nach § 888 ZPO beizutreibenden Betrages. Hinzu kommen die für den ZV-Auftrag anfallenden Gebühren, Auslagen usw. Wie Irilein schon schrieb, fertigst Du einen normalen Sachpfändungsauftrag. Die einzige Besonderheit bei diesem Vollstreckungsauftrag ist, dass das beigetriebene Zwangsgeld nicht an Euch bzw. Euren Mandanten zu überweisen ist, sondern an die Gerichtskasse, also das Prozessgericht, welches das Zwangsgeld festgesetzt hat. Du brauchst also nur den Hinweis aufzunehmen, dass das beigetriebene Zwangsgeld an die Gerichtskasse ... überwiesen werden soll. Die beigetriebene Kosten für den ZV-Auftrag bekommt Ihr überwiesen.