Drittschuldner/Arbeitg. zahlt regelmäßig einen Monat zu spät

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Vollstreckungsmaus
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#1

29.01.2014, 13:29

:wink1 Hallo liebe Kolleginnen, ich habe einen Drittschuldner (Arbeitgeber), welcher seit Jahren aufgrund der Lohnpfändung den pfändbaren Betrag aus dem Gehalt des Arbeitnehmers einen Monat zu spät überweist. Also zum 31.01. zahlt er das Dezember-Gehalt aus. Das Problem ist, dass es sich um die Pfändung des Geschäftsführergehalts handelt und der GF die Auszahlung seines viel zu geringen Gehalts quasi selbst veranlasst. Dies ist eine andere Geschichte. Auf Aufforderungen, den pfändb. Betrag zeitnah auszuzahlen, wird nicht reagiert. Ich kann nur Drittschuldnerklage auf zeitnahe Auszahlung einreichen oder habt Ihr eine andere Idee? Danke für Eure Hilfe bzw. super Ideen.
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Liesel
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#2

29.01.2014, 13:53

Verstehe das Problem nicht. Wenn er regelmäßig zahlt, ist doch egal, ob das am 20. oder am 31. eines Monats passiert. Ferner kommt es ja auch darauf an, wann der (Lohn-) Anspruch fällig ist.
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#3

29.01.2014, 14:15

Der DS ist einen Monat im Rückstand
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Liesel
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#4

29.01.2014, 14:18

Vollstreckungsmaus hat geschrieben: Also zum 31.01. zahlt er das Dezember-Gehalt aus.
Hieraus kann man das aber nicht schließen. Wie bereits gesagt, es kommt ja auf die Fälligkeit der Vergütung an.
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katuscha
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#5

29.01.2014, 14:20

Hast Du denn Abrechnungen, die belegen, dass das Gehalt z. B. schon am 10. gezahlt wird?
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#6

29.01.2014, 15:12

Ich verstehe das Problem auch nicht, vielleicht ergab sich in den einen Monat wo Ihr nichts bekommen habt, garkein Pfändbares Einkommen, oder der AG hat gänzlich keine Lohn gezahlt. Das Thema hatten wir erst die Tage, wenn garkein Lohngeflossen ist könnt ihr nichts machen, da ihr nicht vom Schuldber beauftragt seit , seine Ansprüche gegen den AG durchzusetzen ihr habt sie lediglich gepfändet, wenns aber nichts gibt egal ob garkein Lohn oder einfach unterhalb fer freigrenze, gibts für euch halt nichts.... weibei ich eher denke das eben nichts pfändbar war
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