Zwangsvollstreckung aus 1. oder 2. VU?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Palm
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 09.09.2010, 19:41
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: Phantasy (DATEV)

#1

27.01.2014, 10:56

Hallo liebe Kolleginnen/ Kollegen,

stehe gerade auf dem Schlauch. Folgender Sachverhalt:

Wir sind Kläger, gegen Beklagten erging 1. und dann auch 2. Versäumnisurteil. Was brauch ich zur Zwangsvollstreckung? Das 1. oder das 2. VU? Im zweiten VU wird ja nur das 1. VU bestätigt und die Kostenfolge geregelt. Bezüglich der Kosten habe ich dann ja den KFB in der Hand.

Brauch ich jetzt vom 1. oder 2. VU eine vollstreckbare Ausfertigung? :shock:

Habe leider in der einschlägigen Literatur nichts brauchbares gefunden. Falls jemand was hat, evtl. sogar mit Fundstelle, wäre ich dankbar.

Danke schonmal für Eure Hilfe!
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#2

27.01.2014, 12:32

Ich würde aus dem 1. VU vollstrecken.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Palm
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 09.09.2010, 19:41
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: Phantasy (DATEV)

#3

27.01.2014, 14:32

Auch mein erster Gedanke, da ja im 2. VU kein vollstreckbarer Inhalt enthalten ist.
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#4

27.01.2014, 14:34

Sehe ich genauso.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#5

27.01.2014, 15:23

Das zweite VU hat in aller Regel keinen vollstreckbaren Inhalt. Du musst aus dem 1. vollstrecken.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Palm
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 09.09.2010, 19:41
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: Phantasy (DATEV)

#6

29.01.2014, 15:01

Danke!!
Palm
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 09.09.2010, 19:41
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: Phantasy (DATEV)

#7

29.01.2014, 15:02

Hat jemand eine Kommentierung oder sowas für mich? Oder ist das so klar, dass es da keine braucht? :D
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

29.01.2014, 15:04

Das ist klar wie Kloßbrühe. :mrgreen:

Nein, im Ernst. Hol dir den Rechtskraftvermerk auf das 1. VU und gut ist. Im 2. VU steht nichts, woraus du vollstrecken könntest.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#9

29.01.2014, 15:59

Na, den brauchste aber fürs 2. VU :mrgreen:
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
bürotipse
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 29.04.2013, 15:07
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#10

19.05.2014, 16:59

Soo ich habe auch mal eine Frage. Die Sache ist ein bisschen komplizierter. Ich versuche es mal verständlich auszudrücken. Ich soll die ZV einleiten.

Wir sind Kläger und haben 3 Beklagte (Rechtsanwaltskanzlei) diese sind aber aufgeteilt in

RA A Beklagter 1.
RA B Beklagter zu 2.
RA C Beklagter zu 3.

RA B und C werden jeweils durch eigene RAe vertreten und RA A durch gar keinen.

Im VU steht: Der Beklagte zu 1. wird als Gesamtschuldner verurteilt 70.000 € nebst Zinsen seit dem 31.03.2014 zu zahlen.

Nun steht da noch: Der Beklagte zu 1. wird als Gesamtschuldner neben den Beklagten zu 2. und 3. verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 2.085,95 gegenüber dem Rechtsanwalt (mein Chef) freizuhalten.

Was soll der Satz bedeuten?

Ich habe das Foko folgendermaßen gemacht. HF = 70.000 € und 2.085,95 € als Auslagen ab heute. Ist das so richtig? Mein Chef und das Gericht haben selbst bald keine Ahnung mehr...
Antworten