0,3 Gebühr wenn Antrag zurückgenommen wurde??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jacare
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#1

24.01.2014, 10:49

wir haben ZVA gemacht + Abgabe der VA wenn er nichts hat. Dann ruft der GV an und sagt: da ist nix zu holen, aber ihr könnt den Auftrag zurücknehmen und bei seinem Arbeitgeber pfänden. Genau das machen wir. Jetzt schreibt mir der Rechtspfleger eine 0,3 Gebühr für die VA ist nicht entsanden...

ich finde, das ist völliger Quark.. wir haben es doch in unserem Antrag mit aufgenommen und alleien schon dass wir es beantragt haben löst doch die Gebühr aus oder sehe ich das falsch?
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Liesel
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#2

24.01.2014, 11:01

Nein, das ist kein Quark. Die Gebühr entsteht erst, wenn das VA-Verfahren eingeleitet wird.
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#3

24.01.2014, 12:29

Das Rechtspfleger hat Recht. Ihr habt den VA-Antrag ja quasi hilfsweise gestellt, wenn der ZVA-Auftrag erfolglos bleibt. Und da das Verfahren gar nicht eingeleitet wurde, ist auch keine Gebühr dafür entstanden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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