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Pfändung Arbeitslosengeld

Verfasst: 24.01.2014, 09:28
von wissensdurst
Folgendes:
Gepfändet wird Arbeitslosengeld. Der Schulnder hat keine Unterhaltsverpflichtungen und er erhält einen täglichen Nettosatz von 54,42 EUR. Sind monatlich bei 30 Tagen 1.632,60 EUR.

Die Pfändungstabelle sagt mir bei wöchentlichem Einkommen, dass täglich 4,13 EUR pfändbar sind, was bei 30 Tagen 123,90 EUR ausmachen würde.
Nehme ich aber den monatlichen Gesamtbetrag von 1.632,60 EUR, dann wären monatlich 409,47 EUR pfändbar. Kann es denn sein, dass die tägliche Berechnung so viel Unterschied macht?

Welche Berechnung wird denn bei Arbeitslosengeld genommen? Es wird ja monatlich gezahlt, aber im Bescheid wird ein täglicher Satz gewährt. Und bei Beginn und Ende der Gewährung gibt es ja auch nicht einen vollen Monat, da der Beginn mitten im Monat und nicht am 1. liegt.

Re: Pfändung Arbeitslosengeld

Verfasst: 24.01.2014, 09:46
von Geniesserin
wissensdurst hat geschrieben:
Die Pfändungstabelle sagt mir bei wöchentlichem Einkommen, dass täglich 4,13 EUR pfändbar sind, was bei 30 Tagen 123,90 EUR ausmachen würde.
Ich nehme mal an, dass Du in der Tabelle bei täglichem Einkommen geschaut hast.

Ich gehe davon aus, dass bei Arbeitslosengeld die tägliche Berechnung genommen wird, sicher weiß ich es aber nicht.

Re: Pfändung Arbeitslosengeld

Verfasst: 24.01.2014, 09:54
von wissensdurst
Ja habe ich. Ich finde das nur irgendwie ungerecht oder? Warum sollte einer, der Arbeitslosengeld bekommt, besser gestellt sein, als einer der monatliches Gehalt in gleicher Höhe bekommt? Ich verstehe da die Pfändungstabelle einfach nicht.

Re: Pfändung Arbeitslosengeld

Verfasst: 24.01.2014, 10:05
von pitz
Vielleicht, weil der Anspruch auf Arbeitslosengeld theoretisch mit jedem Tag vorbei sein kann durch Neuanstellung. Ist ja quasi nur eine Übergangszeit zwischen zwei Anstellungen, deshalb auch die Gewährung eines täglichen Satzes.

edit: Es handelt sich bei obigem um eine bloße Vermutung meinerseits.

Re: Pfändung Arbeitslosengeld

Verfasst: 24.01.2014, 14:14
von wissensdurst
Also gem. § 154 SGB III ist die Berechnung von Arbeitslosengeld nach Kalendertagen festgelegt, also wäre es tatsächlich richtig, die Pfändungstabelle für tägliches Einkommen anzulegen.

Jetzt ist mir nur noch schleierhaft, warum die Pfändungsbeträge hier so immens geringer sind. Für mein Empfinden ist das gegenüber einem Arbeitenden total ungerecht.
Meist liegen die gewährten Arbeitslosenleistungen ja eh unter der Freigrenze, aber bei dem Schuldner, den ich hier habe, ist es nicht so, weil er vor der Arbeitslosigkeit sehr viel verdient hat.