Pfändung Arbeitslosengeld
Verfasst: 24.01.2014, 09:28
Folgendes:
Gepfändet wird Arbeitslosengeld. Der Schulnder hat keine Unterhaltsverpflichtungen und er erhält einen täglichen Nettosatz von 54,42 EUR. Sind monatlich bei 30 Tagen 1.632,60 EUR.
Die Pfändungstabelle sagt mir bei wöchentlichem Einkommen, dass täglich 4,13 EUR pfändbar sind, was bei 30 Tagen 123,90 EUR ausmachen würde.
Nehme ich aber den monatlichen Gesamtbetrag von 1.632,60 EUR, dann wären monatlich 409,47 EUR pfändbar. Kann es denn sein, dass die tägliche Berechnung so viel Unterschied macht?
Welche Berechnung wird denn bei Arbeitslosengeld genommen? Es wird ja monatlich gezahlt, aber im Bescheid wird ein täglicher Satz gewährt. Und bei Beginn und Ende der Gewährung gibt es ja auch nicht einen vollen Monat, da der Beginn mitten im Monat und nicht am 1. liegt.
Gepfändet wird Arbeitslosengeld. Der Schulnder hat keine Unterhaltsverpflichtungen und er erhält einen täglichen Nettosatz von 54,42 EUR. Sind monatlich bei 30 Tagen 1.632,60 EUR.
Die Pfändungstabelle sagt mir bei wöchentlichem Einkommen, dass täglich 4,13 EUR pfändbar sind, was bei 30 Tagen 123,90 EUR ausmachen würde.
Nehme ich aber den monatlichen Gesamtbetrag von 1.632,60 EUR, dann wären monatlich 409,47 EUR pfändbar. Kann es denn sein, dass die tägliche Berechnung so viel Unterschied macht?
Welche Berechnung wird denn bei Arbeitslosengeld genommen? Es wird ja monatlich gezahlt, aber im Bescheid wird ein täglicher Satz gewährt. Und bei Beginn und Ende der Gewährung gibt es ja auch nicht einen vollen Monat, da der Beginn mitten im Monat und nicht am 1. liegt.