Widerspruch gegen Eintragungsanordnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Stephanie86
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#1

23.01.2014, 12:35

Hallo Leute,

wir haben beim Vollstreckungsgericht im Namen des Schuldners folgenden Antrag gestellt: " ... erheben wir Widerspruch gegen die Eintragung in das Schuldnerregister und beantragen, die Eintragung zurückzuweisen, hilfsweise einstweilen einzustellen"

Nun meine Frage: Was kann ich hierfür abrechnen? Verfahrengsgebühr nach VV 3309 RVG?

Liebe Grüße
Stephi

:wink1
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AliceImWunderland
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#2

23.01.2014, 13:35

Ich würde sagen, da es eine Tätigkeit im Rahmen der ZV ist, fällt eine 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 RVG an.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Stephanie86
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#3

24.01.2014, 12:36

:thx
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