Kontopfändung einer GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuisaJL
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#1

22.01.2014, 11:11

Hallo, ich brauch dringend und möglichst schnell eure Hilfe ;)

Ich möchte das Konto einer GmbH pfänden. Kann ich bei den Anordnungen hinzufügen, dass ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate übersandt haben möchte? Was wäre denn da noch sinnvoll? Kann man auch eine Art "OP-Liste" anfordern, um bereits fällige und künftig zu erwartenden Zahlungseingänge zu checken?

Vielleicht habt ihr ja noch sinnvolle Ideen ...

Liebe Grüße
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Tigerle
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#2

22.01.2014, 11:54

Die HErausgabe der Kontoauszüge kannst mit angeben. Aber die OP-Liste das geht nicht, das hat ja nichts mit dem Konto zu tun.
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AliceImWunderland
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#3

22.01.2014, 12:54

Tigerle hat Recht. Du kannst nur das Herausgaberecht betr. der Kontoauszüge pfänden. Aber ob du sie dann bekommt, ist dann eine andere Sache. Die Bank wird sie nicht rausrücken und bei der GmbH wirst du dann wahrscheinlich vollstrecken müssen. Aber den entsprechenden Antrag im Pfüb würde ich auch erst einmal reinnehmen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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