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Kosten im Foko

Verfasst: 15.01.2014, 17:37
von Engel2805
ICh habe ein Problem und zwar haben ich einen KfA erstellt mit gebühren anrechnung und Gerichtskosten aus einem voll erfolgreichem Versäumnisurteil.

Meine Frage mit welchem Betrag muss der KFB in der Forderungsaufstellung nachgebucht werden ?? wie setzt der sich zusammen

also eig. muss ich den Endbetrag vom kFa (133,31) nehmen und in der Forderungsaufstellung alle Beträge abziehen, die ich mit in den kfa genommen habe , so dass die titel mit Forderungsaufstellung übereinstimmen komme nicht auf den Betrag.



Hauptforderung bis 300 altes Recht nach MB erging widerspruch danach VU ergangen 23 € Gerichtskosten und einmal 52 € ?????

Re: KFA § 126 ZPO vs. § 104 ZPO

Verfasst: 15.01.2014, 17:41
von Liesel
Du mußt in den festgesetzten Betrag lt. KfB in die Forderungsaufstellung aufnehmen.

Verstehe nicht, was du da für Beträge abziehen willst?

Re: Kosten im Foko

Verfasst: 15.01.2014, 17:43
von Soenny
Abgetrennt, hat mit Rechtsprechung nichts zu tun ;)

Re: Kosten im Foko

Verfasst: 16.01.2014, 11:56
von AliceImWunderland
Ich verstehe irgendwie gar nicht, wie die Frage gemeint ist. Du trägst einfach den Betrag aus dem KFB zzgl. Zinsen ein und löschst evtl. die vorher eingetragenen Gerichtskosten und die Gebührenanrechnung. Dann stimmt der Endbetrag. Am Ende steht in der Forderungsauftsellung die Hauptforderung aus dem Titel, der festgsetzte BEtrag aus dem KFB und die Zinsen.