Kosten im Foko
Verfasst: 15.01.2014, 17:37
ICh habe ein Problem und zwar haben ich einen KfA erstellt mit gebühren anrechnung und Gerichtskosten aus einem voll erfolgreichem Versäumnisurteil.
Meine Frage mit welchem Betrag muss der KFB in der Forderungsaufstellung nachgebucht werden ?? wie setzt der sich zusammen
also eig. muss ich den Endbetrag vom kFa (133,31) nehmen und in der Forderungsaufstellung alle Beträge abziehen, die ich mit in den kfa genommen habe , so dass die titel mit Forderungsaufstellung übereinstimmen komme nicht auf den Betrag.
Hauptforderung bis 300 altes Recht nach MB erging widerspruch danach VU ergangen 23 € Gerichtskosten und einmal 52 € ?????
Meine Frage mit welchem Betrag muss der KFB in der Forderungsaufstellung nachgebucht werden ?? wie setzt der sich zusammen
also eig. muss ich den Endbetrag vom kFa (133,31) nehmen und in der Forderungsaufstellung alle Beträge abziehen, die ich mit in den kfa genommen habe , so dass die titel mit Forderungsaufstellung übereinstimmen komme nicht auf den Betrag.
Hauptforderung bis 300 altes Recht nach MB erging widerspruch danach VU ergangen 23 € Gerichtskosten und einmal 52 € ?????