Liebe Mitstreiter,
ich habe gehäuft das Problem, dass Rentenpfändungen ins Leere laufen, da der angegebene Drittschuldner - obwohl in der Vermögensauskunft vom Schuldner mit Adresse und Versicherungsnummer benannt, nicht die "auszahlende Stelle" ist. In der Drittschuldnererklärung kommt dann der Hinweis, dass der aktuelle Kontenführer aus Datenschutzgründen nicht genannt werden kann.
Gibt es eine Möglichkeit - einen Praxistipp - von vorn herein den richtigen Rentenverischerungsträger zu ermitteln, oder gibt es eine "zentrale Pfändungsstelle oder Auskunftsstelle?
Vielen Dank
yaris
Ermittlung richtiger Rentenversicherungsträger
- Anahid
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Eine zentrale Stelle gibt es leider nicht. Ich hab das Problem auch schon ein paar Mal gehabt. Die Angaben des Schuldners im Vermögensverzeichnis können durchaus für den Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft zutreffen. Verzieht der Schuldner aber dann in ein anderes Bundesland, ist die Rentenversicherung für dieses Bundesland zuständig. Du musst halt ein einziges Mal die richtige Stelle erwischen, danach verzieht die Pfändung mit, also wird auch an den neuen Versicherer weitergereicht.
Aber ich habe auch das Gefühl, dass dieses Problem in der letzten Zeit häufiger auftaucht.
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- AliceImWunderland
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Hmmmm.... Das Problem kenne ich bisher nicht. Was früher die LVA und die BfA waren ist ja heute zusammengeschlossen in "Deutsche Rentenversicherung Bund".
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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- AliceImWunderland
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Hmm, das Problem habe ich seit heute auch. Im VV des Schuldners steht "Deutsche Rentenversicherung". Mein Kenntnisstand war bisher, dass die LVA und die BfA sich zusammengeschlossen haben in "Deutsche Rentenversicherung Bund". Nun schickt die Deutsche Renteversicherung Bund den PfüB zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht die auszahlende Stelle ist.
Kann es sein, dass es neben der "Deutsche Rentenversicherung Bund" auch noch "Deutsche Rentenversicherung" gibt?
Kann es sein, dass es neben der "Deutsche Rentenversicherung Bund" auch noch "Deutsche Rentenversicherung" gibt?
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Ja, die Versicherungen der jeweiligen Länder. z.B. Rentenversicherung Westfalen. Wenn Du weißt, wo der Schuldner aktuell wohnt, würde ich die Rentenversicherung des jew. Bundeslandes nehmen.AliceImWunderland hat geschrieben:Hmm, das Problem habe ich seit heute auch. Im VV des Schuldners steht "Deutsche Rentenversicherung". Mein Kenntnisstand war bisher, dass die LVA und die BfA sich zusammengeschlossen haben in "Deutsche Rentenversicherung Bund". Nun schickt die Deutsche Renteversicherung Bund den PfüB zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht die auszahlende Stelle ist.
Kann es sein, dass es neben der "Deutsche Rentenversicherung Bund" auch noch "Deutsche Rentenversicherung" gibt?
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- AliceImWunderland
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Aha. Danke! Weißt du auch, wo ist der Unterschied zwischen den beiden Vers.Trägern ist?
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