GF von Schuldnerin (GmbH) in Haft und nun ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Daniela31
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#1

09.01.2014, 12:14

Hallo,

uns ist zugetragen worden, dass der Geschäftsführer einer Schuldnerin (GmbH) in Haft sitzt. Wir haben einen Titel erwirkt und bereits erfolglos die Kontenpfändung betrieben. Geschäftsverbindung nicht mehr vorhanden.

Was wäre denn nun die weitere Vorgehensweise zwecks Durchsetzung der Forderung.

Was passiert mit einer GmbH bei der kein GF mehr oder zur Zeit nicht da ist ??

Weiß keinen Rat ! :(
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

09.01.2014, 13:36

Ich würde zunächst klären, was mit der GmbH los ist. Zunächst weitere Infos beim Handelsregister und Insolvenzgericht einholen (Weitere Geschäftsführer, Gesellschafter? Gibt's die Firma noch, läuft ein Insolvenzverfahren oder Amtslöschungsverfahren, Liquidation angezeigt?). Dann sollte geprüft werden, ob der Grund, aus dem GF sitzt, eventuell auch die von Euch beizutreibende Forderung berührt. Eventuell wäre ggfs. z. B. Strafanzeige wg. Inso-Verschleppung zu stellen. Grundsätzlich kann dem GF die Vermögensauskunft auch in der JVA abgenommen werden. Allerdings wird GF dann sagen, er kann keine genauen Angaben machen, weil er keinen Zugriff auf die Unterlagen hat. Wenn GF gleichzeitig der einzige Gesellschafter der GmbH ist, dürfte die weitere ZV derzeit wenig Erfolg versprechen.
Daniela31
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#3

10.01.2014, 09:40

:thx

Das bringt mich erst einmal weiter !!
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