Umschreibung VB nötig??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Fienchen2509
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#1

19.12.2013, 13:23

Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Habe trotz mehrmaliger und intensiver Forensuche hier nichts passendes finden können.

Wir haben einen VB aus dem Jahre 2007 erwirkt. Akte längerzeitig auf WV gelegt. Nur wollen wir erneut einen ZV-Versuch unternehmen. Mittlerweile heißt unser Mdt. - vormals Firma Getränke ABC GmbH & Co. KG, vertreten durch Getränke ABC GmbH, diese vertr. d. d. GF A - nunmehr XYZ GmbH & Co. KG, vertr. d. XYZ Verwaltungs GmbH, diese vertr. d. d. GF B. Also alles komplett neu!

Mdt. wünscht nun einen neuen ZV-Auftrag. Was muss ich nun machen? Titel vor dem ZV Auftrag umschreiben lassen? Wenn ja? Formulierung bitte erwünscht. Wenn nein? Was dann? Formulierung erwünscht.


HOffentlich kann mir jmd. helfen..

Danke
samsara
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#2

19.12.2013, 13:29

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Riverside
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#3

19.12.2013, 14:23

Bei Änderung der Rechtsform ist es mE notwendig, eine Rechtsnachfolgeklausel zu beantragen: dazu ein Schreiben ans Gericht mit Nachweis, zB Handelsregisterauszug o.ä. und dem Antrag auf Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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#4

19.12.2013, 14:24

Die Rechtsform ist doch gleich geblieben. Lediglich der Name hat sich geändert.
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jojo
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#5

19.12.2013, 14:32

Eine Klausel gem. § 727 ZPO beantragen, wegen der Einzelheiten verweise ich auf die entsprechenden Kommentierungen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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