überlastete Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

18.12.2013, 09:09

Hallo, ich habe heute folgendes Schreiben von einem Gerichtsvollzieher erhalten, bei dem ich wegen dem Sachstand nachgefragt habe und ich bin schockiert:

"zu Ihrer Sachstandsanfrage teile ich Ihnen mit, dass mir zum 01.11.2013 ein überwiegender Teil des Bezirkes
der vormals zuständigen Gerichtsvollzieherin zugewiesen wurde. Die rückständigen Akten wurden mir aber
erst am 20.11.2013 in einem Wäschekorb übergeben. Die Sachstandsanfragen zu dem übernommenen Bezirk
übersteigt deutlich die Zahl der eingehenden Aufträge und betreffen leider auch noch offene Verfahren von
2012.
Nachdem aktuell von mir weit mehr als 250 Aufträge monatlich erledigt werden müssen/sollen; eine normale
Belastung wären in etwa 120-130 Aufträge monatlich, kann ich Ihnen leider momentan nur mitteilen, dass ich
versuchen werde die Aufträge möglichst schnell statistikmässig zu erfassen (hierzu bin ich leider verpflichtet)
um dann im Anschluss die aufgelaufenen Rückstände abzuarbeiten. Leider können aber die
Vollstreckungsaufträge nicht während eines Aussendienstes "angefahren" werden, da ich 3 Bezirke in völlig
unterschiedlichen Teilen von München verwalten muss, so dass pro 'Teil-Bezirk ein eigener Aussendienst
stattfinden muss.
Ich werde aber trotzdem versuchen die Aufträge möglichst schnell, aber gläubigerorientiert und nicht
statistikmässig, abzuarbeiten.
Bitte haben Sie Verständnis für die längere Bearbeitungszeit. Diesbezüglich dürfen Sie sich jederzeit -gerne
auch telefonisch- an die Gerichtsvollzieherdienstaufsicht wenden."
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Geniesserin
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#2

18.12.2013, 09:18

Wir haben schon ein Rundschreiben des hiesigen AG erhalten, in dem es hieß, dass die GVZ dank Reform und Renteneintritt bzw. Krankheit arg überlastet seien, so detailliert wie in deinem Schreiben hatten wir es jedoch nicht gelesen.
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#3

18.12.2013, 09:18

Das scheint wohl überall so zu sein. Wir haben ein ähnliches Schreiben letzte Woche erhalten, in dem wir gebeten wurden, eine Wiedervorlage nicht unter 3 Monaten zu notieren :roll:

Meine GVZ des Vertrauens hat mir auch gesagt, dass sie auf dem Zahnfleisch kraucht und viele so lange ackern, bis sie dann wirklich monatelang ausfallen, weil gar nichts mehr geht ...

Das Schreiben kam aber auch erst nach Sachstandsanfrage nach 2,5 Monaten
Liebe Grüße
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#4

18.12.2013, 09:41

Wiedervorlage nicht unter 3 Monaten zu notieren
Mache ich generell nicht. Die 1. Sachstandsanfrage mache ich nach drei Monate. War auch schon vor der Reform so.

Ich frage mich manchmal, ob die Bezirke von der Größenordnung ungerecht verteilt sind, oder ob manche GV generell mit ihrer Arbeit überfordert (nicht überlastet) sind. Hatte gerade erst zwei Aufträge vom November, die beide durch Komplettzahlung erledigt wurden. Scheint auch anders zu gehen.
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jojo
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#5

18.12.2013, 09:50

Tja, ich finds halt traurig, für Leute, die Waschkörbeweise Post übernehmen und schlimm für den Rechtsstaat, denn die Vollstreckung muss zügig erfolgen, sonst kann ich auch Inkasso Moskau einschalten..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#6

18.12.2013, 09:55

Ich kenne das leider auch. Leider haben die Mandanten dafür ja gar kein Verständnis. Was ich auf der einen Seite verstehen kann, aber ich kann den GV ja nicht prügeln. Ich frage auch erst nach drei Monaten nach, was mit der Sache ist. Oftmals bekomme ich gar keine Reaktion, was ja auch verständlich ist. Oder ich rufe kurz an, dann weiß ich auch Bescheid. Auch wenn die Vollstreckung zügig erfolgen sollte, da geb ich Jojo Recht, tun mir die Gerichtsvollzieher trotzdem sehr leid.
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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katuscha
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#7

18.12.2013, 10:26

Ich finde allerdings den Unterschied so krass. Ich habe hier Akten, da habe ich nach 6 Wochen entweder die Zahlung oder das VA. Und dann gibt es halt so Fälle wie oben.

Letztens hatte ich auch eine Akte, da habe ich am 02.12. die Abgabe der VA beantragt, am 10.12. kam schon die Terminsmitteilung.
Sonnenkind
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#8

18.12.2013, 10:37

Na dann wundert mich nichts mehr. Wir haben im Juni einen PFÜB (Drittschuldner Deutsche Bank) gemacht. Habe bereits sämtliche in Frage kommenden GVZ abtelefoniert. Keiner hat's bekommen. Einer ging erst gar nicht hin. Da hat es nur geläutet und dann hat jemand den Hörer abgenommen und gleich wieder aufgelegt. Nach Rücksprache mit AG München haben wir eine neuerliche Zustellung des PFÜB veranlasst mit VZV. Ich habe bisher wieder nichts gehört, weder dass das VZV zugestellt ist, noch vom PFÜB. Bei manchen Akten macht man 3 Kreuzzeichen, wenn diese erledigt sind.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
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Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
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Heute sollst du glücklich sein.
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#9

18.12.2013, 11:09

VZV´s lass ich nur noch vom GVZ meiner Wahl zustellen :pfeif Da herrscht enger Kontakt und ich weiß, dass es zügig geht. :mrgreen:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
supibaerchi
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#10

15.01.2014, 14:26

ich muss hier nochmal nachfragen - vielleicht kann ja ein GVZ mal was dazu sagen:

Mein ZV-Auftrag ("nur" Abnahme VAK) datiert vom 29.10.2013. Ich notier jetzt schon immer großzügige WV von 3 Monaten. Heute, nach zweieinhalb Monaten, bekomme ich als erste Reaktion eine Vorschussanforderung - soweit, so gut - mit dem Hinweis, Zahlung bitte innerhalb von 2 Wochen, da Auftrag sonst als zurückgenommen betrachtet wird. Und gleich darunter findet sich der Hinweis, dass die GVZ wegen starker Arbeitsbelastung bittet, von Sachstandsanfragen abzusehen. (derzeitige Bearbeitungszeit ab jetzt in ca. 5-6 Monaten) - das in der Klammer steht wirklich so in dem Schreiben. Das würde ja bedeuten, da ich ca. 8 Monate auf eine Vermögensauskunft warten muss...

Wie kann denn das so unterschiedlich sein. Da wir hier i.d.R. generell nur die VAK abnehmen lassen, fällt das schon extrem auf. Meist bekomme ich nach 3-4 Wochen die Mitteilung, dass der Vorgang zum Vollstreckungsgericht abgegeben wurde.

Macht es denn Sinn sich hier zu beschweren? Ich glaub ihr ja, dass sie überlastet (wer ist das nicht), und deshalb meine Frage: Ändert es denn irgendwas, wenn man sich an das entsprechende Gericht wendet?
Liebe Grüße
Bärchi
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