überlastete Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Artemis
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#21

15.01.2014, 22:24

Na da glaub ich nicht dran, Kanzleihund. Ich finde, diese Beschwerde ist ein zweischneidiges Schwert und man sollte das wirklich vorsichtig einsetzen. Und zum zweiten - was vorher schon geschrieben wurde - wie soll man das dem Gerichtsvollzieher denn taktvoll klar machen, dass man ihn damit nicht ärgern will, sondern die Behörde zum Nachdenken anregen? Wenn der GVZ das von sich aus vorschlägt, ok. Aber ich würde das nur ungern vorschlagen wollen, weil das immer nach versteckter Kritik riecht... Und selbst wenn der GVZ das versteht, heißt das noch lange nicht, dass die Beschwerden bei den Behörden was bringen. Wenn da eine oder mehrere Schnarchnasen sitzen, denen das am Allerwertesten vorbeigeht, wie überlastet die GVZ sind, dann nützen auch hundert Beschwerden nix.
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Mietzemau
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#22

16.01.2014, 08:30

Oh man...ich hab echt zu lange nichts mitbekommen, wenn ich das hier so lese. Das kann einem nur leid tun. Da habe ich ja bis auf viellt 2-3 Fälle ja noch Glück gehabt. Obwohl ich mich eh schon kaum traue die GV´s nachm Sachstand zu fragen, nachdem ich bereits auf einen ZV-Auftrag aus Mai die prompte Antwort erhielt "aufgrund von Überlastung dauert die Bearbeitung ca. 6-8 Monate. Wir bitten um Verständnis". Und dieses Schreiben wurde vom AG selbst versandt.

Ich musste eher letzte Woche an mich halten bei einem so dermaßen ungeduldigen Mandanten....er konnte irgendwie nicht verstehen, dass die Schuldnerin noch nicht geräumt ist, wir hatten doch schon am 10.12.13 Räumungsauftrag gestellt, und der Vorschuss ist doch schon am 17.12.13 gezahlt worden...jaaa...der gute GV hatte viellt auch Weihnachten? und Urlaub?...und hat Fristen einzuhalten....unglaublich.
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#23

16.01.2014, 08:45

Ich wurde von einem Gerichtsvollzieher gebeten, Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, denn er hat so die Hoffnung, dass sich vllt doch was ändert, wenn sich genug Gläubiger beschweren.
Das wurde mir auch schon von mehreren GV´s empfohlen. Denn wenn sich niemand beschwert, gehen die "Oberen" davon aus, dass alle zufrieden sind und alles passt. Es ist ja auch ein Unterschied, ob man eine DAB wg. einer zu langen Bearbeitungszeit macht, oder weil der GV z.B den Auftrag nicht ordnungsgemäß bearbeitet hat.

Offensichtlich kommt es aber nicht nur auf die Menge der Aufträge an. Ich hatte letzte Woche ein längeres Telefonat mit einem GV. Er erzählte mir, dass er in seinem AG-Bezirk die meisten Schuldner hätte und besser durchkäme, als mancher Kollege mit weniger Aufträgen. Das läge wohl u.a. auch daran, dass sich viele GV`s verzetteln, sich z.B. auf endlose Diskussionen mit den Schuldnern einlassen, die zeitraubend sind.
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jojo
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#24

05.02.2014, 12:04

Ich hatte auch heute ein Schreiben eines GVs in der Akten, in dem der mitteilt, dat die Mobiliarvollstreckung erst in einigen Monaten erfolgen kann.
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#25

05.02.2014, 12:04

Ich stottere..
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#26

05.02.2014, 13:55

Ich hatte gestern noch ein furchtbar nettes Gespräch mit ner GV´in. Die Reform scheint es für die GV´s ja so richtig dolle in sich zu haben. Und leider wird den GV´s wohl auch oft ein Stock zwischen die Füße geworfen, weil Gläubiger gerne mal an ihnen mit dem Schuldner dran vorbei arbeiten. Ich glaub bei allen ist ein langer Atem mittlerweile nötig, nicht nur bei uns.
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#27

05.02.2014, 14:03

Tja, sinnig wäre gewesen, mit den steigenden Aufgaben auch die Anzahl der GVs zu erhöhen, aber dat macht ja wieder keiner..
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#28

05.02.2014, 14:24

Kostet doch Geld, jojo...mir fällt dazu auch nichts mehr ein. Ich hatte letztens auch folgendes Schreiben eines GVZ´s:
In oben genannter Sache habe ich Ihren Auftrag (vom 2.12.13 gerichtet an OGV .....) durch Bezirksübernahme zum 01.12.13 von meinem Kollegen Herrn OGV ..... erhalten, der in den Ruhestand getreten ist!

Wegen der starken Arbeitsbelastung (350 Auftragsrückstände) bitte ich um Verständnis, dass die Bearbeitung sich noch verzögert. Ein Erledigungszeitpunkt kann nicht genannt werden.

Ich bitte weiterhin, von Erinnerungsschreiben abzusehen. Ihr Auftrag wird sobald es mir möglich ist bearbeitet.
Der vorherige GVZ war leider eine Schlaftablette und hat nicht besonders gründlich gearbeitet, deswegen mussten wir auch Nachbesserung beantragen. Der jetzige GVZ tut mir wiklich sehr leid, da er noch die ganzen Rückstände seines Kollegen aufarbeiten muss. Wir sind hier auch noch davon ausgegangen, dass der GVZ die jeweilige ZV-Maßnahme noch zu Ende bringen muss, Ruhestand hin oder her.....
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#29

19.02.2014, 08:48

Tja, am 05.02.2014 noch gepostet, dat der GV überlastet ist, heute ist die Todesanzeige in der Zeitung..
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#30

19.02.2014, 08:54

Ach Du Kacke.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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