Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sveta
#1
11.12.2013, 10:12
Guten Morgen,
ich habe hier eine ältere Vollstreckungssache, nach MB ergingen Vollstreckungsaufträge gegen beide Schuldner. Beide haben in 2009 bzw. 2010 die EV abgegeben. Ich soll jetzt noch einen Vollstreckungsversuch starten. Meiner Meinung ist das jetzt ein neuer Auftrag, oder? D.h. ich kann nach neuem Recht einen kombinierten Vollstreckungsauftrag erstellen.
Sveta
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
11.12.2013, 10:16
So isses.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
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(UNHEILIG)
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Vance
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#5
11.12.2013, 10:31
Was nachlesen? Dass Du einen neuen Auftrag nach neuem Recht abrechnen kannst? Das egibt sich eigentlich aus § 18 Nr. 1 i.V.m Übergangsvorschriften