vorläufiges Zahlungsverbot und Pfüb-Antrag gleichzeitig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Findik
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#1

05.12.2013, 11:29

Hallo ihr Lieben,

ich habe ewig keine Zwangsvollstreckung mehr gemacht und daher nicht so fit drin.

Also Folgendes:

Mein Chef meinte, ich soll in einer Sache ein vorläufiges Zahlungsverbot machen und einen Pfüb beantragen. Ist das denn sinnvoll, ein vorläufiges Zahlungsverbot, wenn ich eh einen Pfüb beantrage? Ein vorläufiges Zahlungsverbot macht doch nur dann Sinn, wenn man verhindern möchte, dass der Schuldner vorher sein Geld beiseite schafft oder ausgibt und um seinen Rang zu sichern.

Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Findik

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Pitt
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#2

05.12.2013, 11:35

Stimmt und deshalb kann man von Fall zu Fall entscheiden, ob Vorpfändung sinnvoll ist oder nicht, gerade unter Berücksichtigung der jeweiligen Bearbeitungszeiten beim zuständigen AG. Wenn Chef sagt, er hätte gerne eines, dann würde ich das machen.
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Riverside
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#3

05.12.2013, 11:54

Bei den teilweise recht langen Bearbeitungszeiten von PfüB-Anträgen find ich ein vorläufiges Zahlungsverbot sinnvoll
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Findik
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#4

05.12.2013, 12:33

Ok danke, ihr habt mir sehr geholfen :D
Liebe Grüße
Findik

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