Wir haben ein Ehepaar als Schuldner einer Notarsrechnung. Die Rechnung liegt als vollstreckbare Ausfertigung vor und wurde an beide Ehepartner zugestellt.
Jetzt wollen wir die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen.
Ach ja, ich sollte noch erwähnen, dass die Eheleute zusammenleben, so dass der selbe Gerichtsvollzieher zuständig ist und es keine Probleme geben sollte, weil der Gerichtsvollzieher, der für den Mann zuständig ist nichts von der Vollstreckung gegen die Frau weiß (und umgekehrt).
Kann ich einen Antrag zur Abgabe gegen beide Eheleute gleichzeitig stellen? Oder muss ich mir jetzt einen herauspicken, gegen den ich als erstes vollstrecke und nehme dann (bei Erfolglosigkeit) den Anderen?
Wir haben ja nur einen Titel gegen beide zusammen.
Meiner Meinung nach kann ich nicht in einem Antrag gleichzeitig gegen beide Schuldner vollstrecken, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Ganz blöde Frage zu Eheleuten als Schuldner
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Da beide unter der gleichen Anschrift wohnen, kannst Du auch gleichzeitig vollstrecken. ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Aber ich bekomme dann dennoch 2x die 0,3-Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG?
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2 Schuldner 2 x Gebühr
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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cool, ![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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