Forderungsaufstellung für ZV....Hilfeeee

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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anisort
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#1

03.12.2013, 15:32

Ich habe hier zwei Titel, einmal ein Anerkenntnisurteil und einmal ein Kfb. Ich soll jetzt ein Forderungskonto erstellen. Ich bin im 2. Lehrjahr und weiß gar nicht wie das so geht :-| :-| ...Ich habe ja die Hauptforderung, aber da muss ich ja auch hinschreiben ab wann die HF gilt, also welches Datum. Welches Datum wird denn da genommen. Kann ich eine Forderungsaufstellung aus beiden Titeln zusammen aufstellen? Was sind denn die vorgerichtiche Kosten, verzinsliche? :thx :thx
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#2

03.12.2013, 15:36

Welches Programm hast Du denn um die Forderungsaufstellung zu erstellen? Teilweise wird die Eingabe dann unterschiedlich gehandhabt.

Du kannst natürlich eine Forderungsaufstellung mit allen Forderungen erstellen.

Wenn die vorgerichtlichen Kosten nicht mit Zinsen beantragt wurden, bzw. im Anerkenntnisurteill dazu nichts steht, dann sind diese Kosten leider unverzinslich.
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#3

03.12.2013, 15:37

Und ergänze bitte Dein Profil noch hinsichtlich des Ausbildungsberufs. :wink: :thx
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anisort
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#4

03.12.2013, 15:38

Ich habe das Programm WinMacs ;-) :pfeif
anisort
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#5

03.12.2013, 16:03

Kann mir keiner helfen? :cry: :cry: :cry:
Aelizia
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#6

03.12.2013, 17:09

Ich kenne mich mit WinMacs leider nicht aus ...

Wenn ich Forderungen aus Urteil oder Kfb einstelle, nehme ich als 'Datum Hauptforderung' das vom Urteil bzw. Kfb.
Du musst halt gucken, was im Urteil und Kfb zu den Zinsen steht und das dann auch so einstellen.
Vorgerichtlich Kosten: möglicherweise die Geschäftsgebühr 2300 VV RVG?
Auch da mal in die Akte gucken.
Sonnenkind
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#7

04.12.2013, 08:48

Wenn die vorgerichtlichen Kosten nicht extra mit aufgenommen sind im Anerkenntnisnurteil, dann kannst du diese auch nicht verlangen. Wenn sie zu verzinsen sind, dann würde dies ebenfalls im Anerkenntnisurteil stehen.
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Riverside
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#8

04.12.2013, 09:09

Mit WinMacs hab ich 5 Jahre gearbeitet, das ist eigentlich recht übersichtlich

Das Anerkenntnisurteil als Hauptforderung und der KfB als Kosten des Verfahrens, als Datum für beide habe ich jeweils das Datum des Urteils bzw. des KfB genommen. Wichtig ist, dass du den Zinsbeginn richtig einträgst, dh so wie es im Urteil/KfB steht.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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