Ich mache es in solchen Fällen wie folgt:
Ratenzahlung direkt an uns, da ich möglichst viel Geld für den Mandanten herausholen will und nicht noch Kosten beim GVZ entstehen lassen will (bei solch geringen Beträgen lohnt das wirklich nicht!).
Verfahren ruhend stellen.
Wenn dann die Ratenzahlung funktioniert, bekomme ich die Unterlagen eben wieder nach 6 Monaten zurück. Klappt es dann irgendwann nicht mehr, dann eben neuer Auftrag - das ist immer noch billiger, als wenn die Kosten vom GVZ für die Weiterleitung des Geldes über Monate auflaufen.
Und bitte bedenkt bei alledem doch auch mal, welchen Arbeitsaufwand wir sonst bei den GVZ verursachen. Wir ärgern uns doch auch, wenn wir jeden Monat so kleine Raten buchen müssen. Die GVZ sind sowieso schon völlig überlastet. Mit diesem "Umweg" der Ratenzahlungen werden sie nur noch zusätzlich beschäftigt und können andere ZV-Aufträge nur noch schleppender erledigen.
Ach ja: Selbstverständlich teile ich dem Schuldner auch mit, dass ich das Verfahren nur ruhend gestellt habe und sofort bei Ausbleiben einer Rate wieder aufnehmen werde - was ich ggf. auch sofort mache.
Gerichtsvollzieher lehnt Ratenzahlung des Schuldners ab
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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Besteht die Möglichkeit, daß Du unter Angabe des Autoren eine kurze Zusammenfassung gibst?Dane129 hat geschrieben:Zur Thematik der Tilgung innerhalb der 12 Monate und allgemein zur gütlichen Erledigung nach § 802b ZPO befindet sich in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Forderung & Vollstreckung" ein sehr guter und vor allem zum Lesen mehr als empfehlenswerter Artikel.
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Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Könnte ich auf alle Fälle machen.
Vielleicht kann mir einer (der Admins) sagen, inwiefern eine Zusammenfassung und insbesondere Zitierung von Zeitschriften in Foren zulässig ist?
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Hallo, zusammen,
das passt hier gut zu dem Thread von letztens, wo es darum ging, dass ein GVZ den Termin für die Abnahme der VAK auf Februar 2015 anberaumt hat. Solche "Kleinigkeiten" halten die GV nur auf. Ich mache und sehe das genau wie BaumN (hast du gut gesagt ).
LG
das passt hier gut zu dem Thread von letztens, wo es darum ging, dass ein GVZ den Termin für die Abnahme der VAK auf Februar 2015 anberaumt hat. Solche "Kleinigkeiten" halten die GV nur auf. Ich mache und sehe das genau wie BaumN (hast du gut gesagt ).
LG
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Du hast nur davon GEHÖRT? Solche Fälle haben wir hier zuhauf! Wir haben sehr viele Mietsachen und es passiert leider sehr sehr oft, dass ALG II-Bezieher die Miete nicht an den Vermieter weiterleiten, sondern für eigene Zwecke verbrauchen. Bis man die Mieter dann aus der Wohnung raus hat, vergeht locker Dreiviertel- bis ein Jahr. Dann hat sich so viel Mietrückstand aufgebaut, dass die Jahre brauchen, um das von ihrem ALG-II abzuzahlen. Nicht vergessen die hohen Kosten des Räumungsprozesses. Die meisten kommen dann an und sagen, die können eben nicht mehr als 20,00 oder 30,00 Euro im Monat bezahlen (was beim ALG-II-Betrag wirklich so ist). Zu pfänden ist da eh nichts, also geht man auf diese Mini-Raten ein, frei nach dem Motto: besser so als gar nichts. Und so kann es schnell passieren, dass die Schuldner eine Forderung von mehreren Tausend Euro mit 20,00 Euro monatlich abzahlen. Vielfach geht die Hälfte der Raten schon in den Zinsen auf, so dass die Abzahlung schnell mal eben 15 Jahre und länger dauert.silvester hat geschrieben:Die Frage ist auch, was ist länger als 12 Monate? Ich habe auch von einem Auftrag gehört, da liefe die Ratenzahlung 12 Jahre (wenn auf die ja weiterlaufenden Zinsen verzichtet werden würde).
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Das Zitieren ist nicht zu lässig und verstößt gegen das Urheberrecht. Du kannst aber in Deinen eigenen Worten den Inhalt sinngemäß wiedergeben.Dane129 hat geschrieben:Könnte ich auf alle Fälle machen.
Vielleicht kann mir einer (der Admins) sagen, inwiefern eine Zusammenfassung und insbesondere Zitierung von Zeitschriften in Foren zulässig ist?
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