Monierungen beim PfüB
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Ich könnte weinen:
ständig bekomme ich Monierungen zu meinen PfüB-Anträgen, teilweise auch erst nach 4 Wochen.
Ich weiß grad nicht, was im Land los ist:
Ich habe unter Anspruch "Arbeitgeber" A
Ziffer 1. ... Arbeitseinkommen ..
Ziffer 2. auf Auszahlung des als Überzahlung jeweils auszugleichenden Erstattungsbetrages aus dem durchgeführten Lohnsteuer-Jahresausgleich sowie aus dem Kirchenlohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 2013 und für alle folgenden Kalenderjahre
gepfändet.
Das Gericht will jetzt eine Berichtigung, da dieser Erstattungsbeitrag erst mit Ablauf des Jahres entsteht und deshalb noch nicht für 2013 pfändbar ist (§46 Abs. 6 AO).
Gilt das auch für Pfändung beim Arbeitgeber - ich dachte immer nur beim Finanzamt?
Dann will das Gericht doch tatsächlich eine "aktuelle Forderungsaufstellung" !
Ich hatte - eben weil ich sonst nach Forderungsaufstellung den ERlass des PfüBs beantragt habe und dann Monierung kam - die Seite 3 wunderbar ausgefüllt mit ausgerechneten Zinsen und weiterem Zinslauf und pipapo. Und jetzt das !
Wie denn nun?
- Mietzemau
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Ich hab nun auch diese Monierung erstmals bekommen, dass doch bitte Seite 3 auszufüllen sei. Ich hab aber zusätzlich den Haken bei "gemäß beigefügter Foko" gelassen und auch eine Aufstellung beigefügt.
Was das andere angeht, da hab ich selber noch nicht soviel Erfahrung mit, aber im Pfüb ist ja die Rede vom "abgelaufenen Kalenderjahr"..hängen die sich viellt deswegen dran auf?
Was das andere angeht, da hab ich selber noch nicht soviel Erfahrung mit, aber im Pfüb ist ja die Rede vom "abgelaufenen Kalenderjahr"..hängen die sich viellt deswegen dran auf?
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Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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- katuscha
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Also, ich beantrage da auch immer für das vorherige Kalenderjahr, sprich 2012. Der Vorteil ist hier beim Arbeitseinkommen ja, dass Du auch die folgenden Jahre pfänden kannst. Was bei der Pfändung beim Finanzamt ja nicht der Fall ist.
Und auch wenn ich die Seite 3 ausfülle, füge ich immer eine aktuelle Forderungsaustellung bei. Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, dass man beides machen soll, weiß jetzt aber nicht mehr genau wo.
Und auch wenn ich die Seite 3 ausfülle, füge ich immer eine aktuelle Forderungsaustellung bei. Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, dass man beides machen soll, weiß jetzt aber nicht mehr genau wo.
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Ich finde es auch zum Verzweifeln, seit Einführung des Formularzwanges bekomme ich auch nur noch Monierungen und das auch erst wenn bereits 6 oder mehr Wochen seit Antragstellung vergangen sind. Moniert wird wirklich jede Kleinigkeit, habe das Gefühl die Rechtspfleger suchen direkt danach, Hauptsache die Akte ist vom Tisch
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Mein Problem ist:
@Mietzemau: das "abgelaufene" steht bei Finanzamt.
Ich habe aber beim Arbeitgeber gepfändet - Anspruch A.
Soweit ich googeln konnte, fällt dieser auszugleichende Erstattungsanspruch nicht unter Arbeitseinkommen.
Aber wie kann ich denn das Gericht jetzt davon überzeugen, dass ich den Erstattungsanspruch, der mit der ersten Gehaltsabrechnung im neuen Jahr fällig wird (oder bereits mit der letzten?) gleich mitpfänden kann?
Fundstellen - Kommentare?
Es kann ja nicht sein, dass ich da noch einen zusätzlichen PfüB raushauen müsste, um das Jahr 2013 mit zu umfassen
@Mietzemau: das "abgelaufene" steht bei Finanzamt.
Ich habe aber beim Arbeitgeber gepfändet - Anspruch A.
Soweit ich googeln konnte, fällt dieser auszugleichende Erstattungsanspruch nicht unter Arbeitseinkommen.
Aber wie kann ich denn das Gericht jetzt davon überzeugen, dass ich den Erstattungsanspruch, der mit der ersten Gehaltsabrechnung im neuen Jahr fällig wird (oder bereits mit der letzten?) gleich mitpfänden kann?
Fundstellen - Kommentare?
Es kann ja nicht sein, dass ich da noch einen zusätzlichen PfüB raushauen müsste, um das Jahr 2013 mit zu umfassen
- katuscha
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Aber beim Arbeitseinkommen steht doch "für das Kalenderjahr _________ und für alle folgenden Kalenderjahre"Kaltforelle hat geschrieben:Es kann ja nicht sein, dass ich da noch einen zusätzlichen PfüB raushauen müsste, um das Jahr 2013 mit zu umfassen
Also hast Du dann doch 2013 miterfasst.