Dienstaufsichtsbeschwerde - Wann, wie, sinnvoll oder nicht ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bärchen

#31

09.08.2007, 11:48

Wieso sollte das nicht nicht erlaubt nicht? Man ist doch nicht verpflichtet, ein Faxgerät zu haben.
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shila1978
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#32

09.08.2007, 12:08

Nee, das nicht - aber wenn man eins hat, dann sollte man das als GV, der in ZV-Sachen o. ä. wichtigster Kontaktmann sein sollte, auch auf dem Briefbogen angeben... meine Meinung
StineP

#33

09.08.2007, 12:21

So meinte ich das auch nicht.

Aber das sind Dienstleister, die von uns Geld bekommen. Das kann doch nicht sein, dass wir tatsächlich GV nur einmal die Woche innerhalb einer Stunde telefonisch erreichen können!? Manche Sachen können eben nicht warten, bis die Post das hinbekommt.

Also nervig finde ich das schon sehr oft.
Manu_75

#34

09.08.2007, 19:07

Ich finde auch, daß GVZ schon NOTFALLS irgendwie erreichbar sein sollten. Es gibt ja auch den Fall, daß man mal ne einstweilige Verfügung zugestellt haben will oder so. Dann kann ich schlecht auf die eine oder zwei Stunden Telefon-Sprechzeit ausweichen.

Ein GVZ bei uns in der Nähe war wirklich nicht zu erreichen, weder Fax noch sonstwie. Da hab ich dann mal an unser Amtsgericht geschrieben und danach kam dann ne neue Liste, auf der alle Gerichtsvollzieher entweder ein Fax hatten oder eine Handy-Nr. oder die Privat-Nr. angegeben war.

Ist für mich doch selbstverständlich, daß ich da wirklich nur in Ausnahmefällen anrufen würde! Einen hab ich mal an der Nordsee "erwischt" ;-)
Andreas

#35

10.08.2007, 08:11

Ich stoße gerade auf § 64 GVGA, der hier interessant sein dürfte :
§ 64 GVGA hat geschrieben:§ 64 Frist für die Bearbeitung der Aufträge

Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsvollstreckung schnell und nachdrücklich durch. Die Frist für die Bearbeitung eines Vollstreckungsauftrags ergibt sich aus der Sachlage im Einzelfall; so kann es angebracht sein, einen Pfändungsauftrag umgehend auszuführen, um den Rang des Pfändungsrechts zu sichern. Aufträge zur Vollziehung von einstweiligen Verfügungen nach § 940 a ZPO oder zur Vollziehung von einstweiligen Anordnungen, die das Familiengericht in Verfahren nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes erlassen hat, sind umgehend auszuführen, insbesondere, wenn das Gericht gemäß § 64 b Abs. 3 Satz 3 FGG die Vollziehung der einstweiligen Anordnung vor ihrer Zustellung an den Antragsgegner angeordnet hat. Erfolgt die erste Vollstreckungshandlung nicht innerhalb eines Monats, so ist der Grund der Verzögerung aktenkundig zu machen.
Vielleicht sollte man in Ausnahmefällen, die außergewöhnlich lange dauern, daher um Auskunft bitten, welcher Grund der Verzögerung vorliegt, § 64 GVGA.
Jara
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#36

10.08.2007, 08:24

Guten Morgen,

ich kann mich nur voll und ganz "Bärchen" anschließen! Genau was sie beschrieben hat, mache ich auch tagtäglich mit!
Klar, es gibt sehr viele sehr nette GVZ, da freue ich mich auch immer total und wenn ich die am Telefon habe, sage ich das ihnen auch direkt ;-)

ABER: Ansonsten... Siehe Beiträge von "Bärchen" ...

Was ich sonst noch kurz fragen wollte:

Glaubt ihr wirklich, dass die Gerichte überlastet sind??? Die Frage ist ernstgemeint...
Bei den GVZ glaube ich das ja wohl noch, aber die Gerichte???
Andreas

#37

10.08.2007, 08:29

Ja, das glaube ich. Kenne einen sehr fleißigen RPfl. hier, in dessen Dienstzimmer ich vor nicht allzu langer Zeit war. Gott, da ist ein überladener Anwaltsschreibtisch nix dagegen...
Jara
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#38

10.08.2007, 08:43

Ausnahmen bestätigen die Regel???

Was mich nervt:
Wenn ich hier sehr sehr sehr viel Arbeit habe, dann komme ich ne halbe Stunde früher, mache nicht so lange MIttagspause und bleibe was länger.

Wenn ich bei Gericht anrufe, dann ist Frühstückspause, Mittagspause, Gleitzeit, Urlaub, dann sind dauernd welche krank ...

ABER TOTAL ÜBERLASTET!!!

Und die arrogante Art am Telefon manchmal, das find ich schlicht unverschämt!!! Sowas würde es in Anwaltsbüros nie nie nie geben!!! Da wäre ich sofort meinen Job los, wenn ich mich so verhalten würde.

Sehr viele sind ja so wenig hilfsbereit, dass es zum k***en ist...

Nee, ich weiß nicht, ob die dort wirklich überlastet sind???

Ich habe auch schon oft gehört, dass man auf Behörden direkt mal "durch die Blume" gesagt bekommt, man solle bloß nicht zu viel arbeiten und keine Neuerungen riskieren etc. pp.

Ich weiß es nicht, wie es wirklich ist...
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shila1978
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#39

10.08.2007, 09:59

Hallo Jara! Irgenwie hast Du zwar Recht, aber ich würd mich jetzt nicht so sehr aufregen - es ist nunmal so und du kannst es eh nicht ändern ;-)
Amy

#40

10.08.2007, 10:04

sind halt beamte, was willste da machen? die bekommen ihre arbeitseinstellung im studium schon eingetrichtert lol da gibt es ein extra fach :)
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