Dienstaufsichtsbeschwerde - Wann, wie, sinnvoll oder nicht ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Andreas

#41

10.08.2007, 10:12

Bitte werdet nicht polemisch :wink:

Das hier ist ein ernstgemeinter Thread :wink:

:thx
Andreas

#43

10.08.2007, 10:27

Okay.

Tue Buße, du Internetz-Stehseglerin :mrgreen:

So, genug OT, zurück zum Thema :wink:
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romex
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#44

10.09.2007, 21:20

Nabend allerseits!

Ich bin etwas überrascht, dass hier niemand aus Berlin geschrieben hat, denn - auch wenn es schwer zu glauben scheint - hier ist es leider so, dass die "normale" Bearbeitungszeit eines ZV-Auftrags wirklich mindestens (:!: ) vier Monate dauert! Das heißt, nach vier Monaten ist der Schuldner ggf. mal aufgesucht worden. Das heißt weiter, dass ein Termin für die Abgabe der e.V. - und das ist wirklich so - frühestens sechs Monate nach Auftragserteilung anberaumt wird. Und es ist so einfach für einen Schuldner, mal schnell umzuziehen... Und schon beginnt das Spiel von vorne! :uebel

Bei allem Verständnis für die Überlastung der Gerichtsvollzieher - in erster Linie durch die falsche Finanzpolitik in diesem Land - mittlerweile raten wir Mandanten, bei denen die Hauptforderung nicht einmal 100,00 EUR beträgt, die Angelegenheit auszubuchen.

Und noch etwas sehr interessantes: Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird hier in Berlin in der Regel nach einem Monat erlassen und nach zwei Monaten auch zugestellt. Allerdings haben Banken die Möglichkeit, sobald ein PfÜB dort zugestellt wird, das Geschäftsverhältnis mit dem Schuldner sofort zu beenden. Ich bin aus allen Wolken gefallen. :ohmann Das heißt im Klartext, ein paar Tage später erhält man dann die Drittschuldnererklärung der Bank, dass eine Geschäftsverbindung nicht mehr besteht! Es handelt sich um ein Sonderkündigungsrecht (steht in den AGB z.B. der Berliner Spaßkasse) und fertig.

Alles in allem habe ich wirklich gerne Zwangsvollstreckung gemacht, aber das ist einfach nur noch langwierig, ärgerlich :motz und selten erfolgreich!

Und in vielen anderen Punkten gebe ich Euch recht: Keine AB bei den GVZ, kaum Sprechzeiten, kaum Faxnummern (hier machen wir das oft über das zuständige AG u.s.w.) Wirklich schwierig, eine Angelegenheit zeitnah zu beenden.

Liebe Grüße,

Peg
Liebe Grüße,
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#45

25.09.2007, 12:21

romex :zustimm

Komme ursprünglich auch aus unserer wunderschönen Hauptstadt. Der größte Teil unserer Schuldner kam aus Neuköln. Das bedeutet, dass eine Bearbeitungszeit von 9 Monaten :fluch die Regel war. Man hat zwar regelmäßig mit dem GVZ telefoniert, aber mehr als vertrösten war nicht drin.

Arbeite jetzt in NRW und bin mit der zügigen Arbeitsweise der hiesigen GVZ mehr als zufrieden... :applaus
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#46

26.09.2007, 13:01

Klasse Thema, ehrlich. Aber wie soll man sich verhalten gegenüber unseren Gerichtsvollziehern, wenn man Ihnen genau beschreibt was man möchte und sie führen die Maßnahme nicht durch.
Unser Fall der hier zur DA führt ist folgender: Vollstreckungstitel auf Vornahme einer Handlung liegt geg. S vor. S. reagiert nicht. Daher ZV-Beschluss Ersatzvornahme mit Zahlung von 2.000,00. Die Vollstreckung der Ersatzvornahme bei der zuständigen Gerichtsvollzieherin läuft nun seit einem Jahr. Problematisch ist, dass die Vornahme nicht das ganze Jahr über durchgeführt werden kann. Hinweise schriftlicher und telefonischer Art werden angenommen, aber es kommt keine Reaktion. Immer nur die Zusicherung nächste Woche ist es soweit. Ich kann es nicht mehr hören. Wie bitte soll man sich da verhalten. Wenn sich der GVz nicht an die Sache rantraut, kann man doch was sagen, Oder? Ich gebe ja zu, dass die Sache nicht einfach ist, ich selbst habe mich auch davor gesträubt und tagelang Bücher gewälzt.
Aber langsam fehlt mir die Lust und auch die Geduld, mich mit dem GVZ ständige telefonisch in Verbindung zu setzen. Es wird wirklich Zeit, dass die GVZ-Reform abgeschlossen wird. Trotzdem gibt es auch noch GVZ die ihren Job echt nett erledigen. Manchmal rufen diese sogar uns an und fragen nach, wie sie sich bei Aufträgen von anderen RAe verhalten sollen hinsichtlich der geltend gemachten Kostenerstattung usw. Auch wenn sie unsere Aufträge nicht ganz verstehen, rufen sie an ohne gleich die Akte zurückzuschicken mit dem Bemerken, .... sie betrachten den Antrag als zurückgenommen ... usw. :wink:
Und zu dem Thema Erinnerung § 766 ZPO. Es ist selten das ein Richter für den Gläubiger entscheidt. Meine letzte gerichtliche Entscheidung zu einem solch eingeleitetem Verfahren war, der Richter ist der Meinung, dass die ergänzende eidesstattliche Versicherung des Schuldners nicht zur Ausforschung des Schuldners dient. Aber wir haben es nicht weiter verfolgt. Schade eigentlich. Hätte dem Richter gern eins ausgewischt.
Mal ehrlich zu was gibt der Schuldner dann die eV ab. Aus Spass und Langeweile. Naja, was solls, am ende bleibt nur die Einsicht = DA nur in den äußersten Fällen. :?
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SusannLE
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#47

30.09.2008, 20:53

Also hier gibt es solche und solche, die meisten sind aber wirklich ok und machen ihre Arbeit gut. Die geplante Privatisierung sehe ich als recht positiv an, weil ich dann mit meinen Aufträgen nicht mehr an den einen zuständigen GVZ gebunden bin. Allerdings haben eben gewisse GVZ`s ihren Ruf und die "richtig guten" werden dann wohl schnell überlastet sein. Hat also alles seine guten und schlechten Seiten, man darf gespannt sein.
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
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#48

20.10.2008, 11:16

Die Privatisierung wird definitiv so nicht kommen, da es in naher (und auch in ferner) Zukunft für die Gesetzesänderung keine 2/3-Mehrheit gibt. Es sei denn, SPD, Grüne und Linke kommen mal unter 33 %, bzw. CDU/CSU und FDP über 66 %. Und das wäre etwas unwahrscheinlich.
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Pepsi
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#49

20.10.2008, 13:45

warum werfen die dann sowas erst in die Welt... grr
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#50

20.10.2008, 15:25

Weil eine Privatisierung von einigen Ländern (CDU/FDP-Regierungen) in den Bundesrat eingebracht worden ist. Der DGVB ebenfalls hinter einer Privatisierung steht, jedoch dafür das GG geändert werden müsste, und dazu eine 2/3-Mehrheit im Bundesrat nötig ist. Da aber derl linke Flügel eine Privatisierung ablehnt, kann das Gesetz natürlich nicht in Kraft treten.
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