Dienstaufsichtsbeschwerde - Wann, wie, sinnvoll oder nicht ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
GV Alt
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#1

16.06.2007, 02:42

Zur allgemeinen Aufklärung:

Eine DA-Beschwerde macht keinen Sinn, wenn sie nur als "Drohgebärde" mißbraucht wird. - Es gibt rd. 4.500 GV's in der BRD die überwiegend bemüht sind, ihre Arbeit zügig und ordentlich zu erledigen. Es mag Einzelfälle geben, bei denen ein zügiges Arbeiten zu wünschen übrig läßt. - Das hat dann aber auch oft mit "spezifischen Besonderheiten" zu tun (Überlastung durch zu hohe Arbeitspensen, Ausfall durch Krankheit o.ä.).

Wenn ich jetzt lese, daß "auf Seminaren von den Dozenten allgemein empfohlen wird, DA-Beschwerden einzureichen" oder "DA-Beschwerde bringt nichts" schwillt mir der Kamm!

GV's unterliegen der Dienstaufsicht (DA) des Behörde. Wir arbeiten nach einer Dienstanweisung (GVGA), in der bestimmte Erledigungsfristen vorgeschrieben und einzuhalten sind. Unsere Arbeit wird alle drei Monate von einer Prüfgruppe des LG kontrolliert. Allein durch diese "Oberaufsicht" ist überwiegend gewährleistet, daß der GV seine Arbeit "im Griff" hat (sonst gibt es Ärger). :oops:

Wenn die Arbeitsweise eines GV für einen Gläubiger trotzdem unverständlich ist oder zu Unstimmigkeiten führt, sollte er sich zur Klärung vorab telef. oder schriftlich an den GV wenden. - Dadurch läßt sich schon einiges klären. :tel

Bei vielen Unstimmigkeiten handelt es sich um Fragen "materiell-rechtlicher" Art, bei denen dann oft mit DA-Beschwerde gedroht wird. - Das ist falsch! - Hier steht jedem Gläubiger das Rechtsmittel der "Erinnerung" nach § 766 ZPO zu. - Darüber entscheidet dann der örtl. Vollstreckungsrichter.

Für Fragen "formeller Art" ist die DA zuständig. Viele DA-Beschwerden fängt man sich vom Schuldner ein, weil man ihm gegenüber "zu freundlich" war. :fecht

Für den Gläubiger macht eine DA-Beschwerde m.E. Sinn, wenn er trotz mehrfacher Kontaktversuche (Sachstandsanfragen) vom GV keine Reaktion erhält (das gehört sich nicht!). Bei der DA-Beschwerde prüft die DA, ob sich der GV im Rahmen seiner Vorschriften bewegt (zügig arbeitet, seine vorgeschriebenen Fristen einhält usw.) oder nicht.

Die "persönliche Konaktaufnahme" (telef. oder schriftlich) bringt überwiegend Klärung. - Falls nicht, macht eine DA-Beschwerde. Dann hat es der GV "nicht anders verdient".

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Grübchen
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#2

16.06.2007, 09:23

Da kann ich nur zustimmen. Durch meine Arbeit bei zwei GVZ seit drei Jahren weiß ich welchen KOntrollen SIe unterliegen. Sicher gibt es schwarze Schafe darunter, aber die gibt es auch bei den Anwälten. ICH frage einfach früher nach und schicke es eh sofort an den zuständigen GVZ.
LG Grübchen
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wifey
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#3

16.06.2007, 10:09

:thx für die Aufklärung

Wenn ich dann allerdings wirklich jedesmal ne DA-Beschwerde machen würde, weil Deine Kollegen nicht auf Sachstandsanfragen reagieren und :tel (zu unterschiedlichsten Zeiten) nicht zu erreichen sind, hätte ich echt viel zu tun ....

Ich habe nicht viele ZV-Sachen, aber von den ca. 30 Angelegenheiten renne ich bei ca 10 Angelegenheiten "hinter dem GV her", da ich keine Info bekomme.

Mit Grübchen hatte ich mich auch schon über die Problematik unterhalten und ich weiß, dass sie früh nachfragt. Ich denke immer, dass ich den GV ja nicht noch unnötig stressen will und frage frühestens nach 6 Wochen nach Auftragserteilung mal nach (meistens aber erst nach 8 Wochen). Das geschieht dann meistens schriftlich, da ich :tel niemanden erreiche.
Viele Grüße

ich
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13
NORTHERN DINO
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#4

16.06.2007, 10:32

Ich kann nicht definitiv sagen, wie die Belastung in anderen Gebieten aussieht, jedoch in meinem Beritt ist sie derart hoch, dass man auch bei Vollstreckungen v.A.w. automatisch schon längere Fristen notiert und eigentlich davon ausgehen kann, dass auch zumindest die jeweilige Anwaltschaft Kenntnis über die Situation hat.

Einen GV versuchen unter Druck zu setzen, damit die eigene Sache schneller bearbeitet wird, ist ebenso Schwachfug wie diese berühmten DAB, die in über 90 % frist-, form- und zwecklos sein dürften. Bei meinem LG hat mir mal jemand gesagt, dass man für deren Bearbeitung mittlerweile eine eigene Stelle schaffen könnte. Grund ist meistens, dass die Gläubiger, oft selbst klamm, schneller ans Geld kommen wollen, Welcher Gläubiger will das nicht? Ginge es danach, müssten die GV alle Fälle als erstes abarbeiten. :shock:

Es liegt auch nicht an der Träg- oder Faulheit der GV, sondern ist auch hier eher ein Politikum i.V.m.d. Sparwahn. Bei uns sind jahrelang fast keine GV ausgebildet worden. Dafür gibt es inzwischen hohe Krankheitsstände durch Überlastung, in einem Fall ist einer abgedreht und nach Kenia "geflüchtet" (!). Auch bei uns gab es schwarze Schafe, die dann letztlich "abgeknippst" worden sind. Das alles ist letztlich nicht zu kompensieren.

Wenn man statt DAB zu schreiben etwas Geduld üben würde, dann hätten die GV auch mehr Zeit, ihre Arbeit zu tun, statt sich laufend mit hirnrissigen Sachstandsanfragen und DAB herumschlagen zu müssen. Mittlerweile muss aufgrund der schon länger andauernden Lage bei den GVs auch der letzte Dorfanwalt mitbekommen haben, dass die Erledigungszeiten früherer Jahre auf gar keinen Fall mehr einzuhalten sind. Sie sollten die Beschwerde lieber den Politikern schicken, aber da sind sie wahrscheinlich genauso wirkungslos... :roll:
Zuletzt geändert von 13 am 04.10.2010, 18:42, insgesamt 3-mal geändert.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Andreas

#5

16.06.2007, 11:01

Sehr guter Beitrag, GV Alt !

Ich erlaube mir mal, den Beitragstitel ein klein wenig zu erweitern und das Thema auf "Wichtig" zu stellen.

Ich glaube, wenn sich an die von GV Alt beschriebene Vorgehensweise gehalten wird, führt das dazu, daß Aufträge zumindest ein klein wenig schneller bearbeitet werden können, da ihnen dann ein bißchen mehr Zeit für das "Kerngeschäft" bleibt.

Also:

:good und :thx
Manu_75

#6

16.06.2007, 11:27

Ich finde den Beitrag auch sehr gut und kann mich eigentlich nur anschließen. Ich bin auch kein Freund von DAB; glaub, in den 10 Jahren oder so, die ich ZV mache, hab ich vielleicht zwei geschrieben. Und da wußte ich mir wirklich nicht mehr anders zu helfen, weil eben genau das eingetreten war, was hier im Forum schon vielfach beanstandet wurde: Ich bekam überhaupt keine Reaktion von seiten des GVs - und das über einen sehr langen Zeitraum.

Eigentlich bin ich schon ziemlich geduldig und lege mir meine Akten weiträumig auf Wiedervorlagefrist; natürlich hat niemand etwas davon, wenn der GV mehr damit beschäftigt ist, Sachstandsanfragen zu beantworten als Forderungen beizutreiben.

Daß mal durch besondere Umstände etwas länger dauert oder Geld nicht zeitnah ausgekehrt wird, kann sicher passieren. Da würde ich, wenn der GV mich dann auch mal entsprechend informiert, auch nicht zuerst an eine DAB denken. (Letztlich können überall mal Fehler passieren - bei mir ja auch!) Mich allerdings - in wifeys Fall war es wohl - auch noch zu belügen, was den Zeitpunkt des Geldeingangs durch den Schuldner anlangt, finde ich nach wie vor frech.

Naja, in allen Berufen gibt es leider ein paar schwarze Schafe.

Mir hat übrigens tatsächlich mal eine Gerichtsvollzieherin dazu GERATEN, DAB zu erheben. Sie meinte, vielleicht würde dann weiter oben mal gemerkt, daß tatsächlich etwas passieren muß und man zu wenig GV habe. :roll:
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schneeflocke
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#7

16.06.2007, 14:35

Ich habe in den letzten 15 Jahren nicht eine einzige Beschwerde in diesem Zusammenhang rausgeschickt.

Ich telefoniere immer und im Rahmen dieses Gespräches haben der GV und ich immer eine Lösung gefunden, bzw. mir wurde schlüssig erklärt, warum sich eine Sache so lang hinzieht.

Das Problem sind aber die Mandanten, denen geht es nie schnell genug.

Am "Stammtisch" werden dann die Emotionen hochgekocht, jeder erzählt dann von einem RA, bei dem alles schnell geht und schon hat man den Mandanten morgens um 09.00 Uhr auf der Treppe sitzen, der dann sein Fachwissen -erworben beim letzten Treffen mit Kollegen- bei mir loswerden will

Und hier komme ich dann immer an einem Punkt, wo ich das Gefühl habe, dass ich ein Erklärbär bin und denen erzähle, dass es nicht immer so ist wie im Fernsehn und dass es nicht immer so ist, wie der Kollege/Freund es erzählt hat.

Eine Einigung zwischen dem GV und mir ist meist schnell erzielt, Druck macht der Mandant, den ich dann aushalten und erklären muß.
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Pepsi
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#8

17.06.2007, 22:04

ja genau.. die Mdt sind das Problem.. an mir solls nich liegen, ich lasse dem GVZ so viel Zeit wie er braucht, weil ich auch glaube, dass die ordentlich arbeiten. Aber die schneeflocke schon sagt, die Mdt erwarten halt, dass alles zügig erledigt wird und nerven mich auch dauernd mit Sachstandsanfragen, wenn ich dann sage, wir warten noch einen monat, dann steht er in zwei wochen wieder auf der matte und dass ich einen monat gesagt habe, weiß er dann natürlich nicht mehr..

naja.. richtig übel ists in den neuen Bundesländern.. dort hats 6 Monate gedauert, bis ich was vom GVZ gehört habe..
Kathrin
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#9

19.06.2007, 11:10

also, wir haben hier über 1000 "Inkasso"-Akten rumliegen, und davon sind einige in der ZV. Aber ein Fall ist echt der Hammer, erstmal 5 Monate NIX, dann 2 Zahlungen, und seit dem NIX... ein Anruf beim GV hat ergeben, dass SC die EV abgegeben hat, und er versprach unsere Unterlagen zurück zu schicken... das ist jetzt auch 2 Monate her... und Faxe.... Anrufe... Alles schon probiert, nix hilft... ich fürchte da muss eine DAB her, nur... wie sieht sowas aus?
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
Andreas

#10

19.06.2007, 11:29

Es handelt sich dabei um ein recht formloses Schreiben an den AG-Präsidenten (? - weiß nicht so genau, ewig keine gemacht).

Allerdings würde ich mal nochmal den GV anrufen und verständnisvoll klingend sagen, daß Ihr ja Verständnis für hohe Arbeitsbelastungen hast, aber trotzdem die Unterlagen bräuchtet und es doch wohl vermeidbar sein wird, eine Beschwerde einzureichen.
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